Bestattungen in Voerde

Wegweiser Schild mit Richtungspfeil links und schwarzem Text Kommunalfriedhof Aussegnungshalle

Friedhöfe

In Voerde gibt es zwei kommunale Friedhöfe, den Kommunalfriedhof Voerde und den Waldfriedhof in Friedrichsfeld.

Die Mitarbeiter des Baubetriebshofs Voerde kümmern sich unter anderem um die Unterhaltung der kommunalen Friedhöfe, die Umsetzung von Beerdigungen und den Betrieb der Trauerhalle.

Die Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung ist für die Anmeldung und Abwicklung von Beerdigungen, die Abrechnung der Friedhofsgebühren und Erteilung von Grabmalgenehmigungen sowie den Wiedererwerb und die Rückgabe von Grabstätten zuständig. Daneben erteilt sie Auskünfte zu Grabstätten. Die Beratung der Bestattungsmöglichkeiten vor Ort übernimmt der Friedhofsmeister.

Anfahrt und Besuchszeiten

Adressen der städtischen Friedhöfe in Voerde:

  • Waldfriedhof, Hindenburgstraße 91, 46562 Voerde 
  • Kommunalfriedhof, Rönskenstraße 81, 46562 Voerde 


Die Friedhöfe sind während der an den Eingängen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet.

November bis Februar: 

Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr bis 16:06 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr bis 14:06 Uhr

März bis Oktober: 

Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 15:36 Uhr
Freitag: 7:00 Uhr bis 13:36 Uhr

Bestattungszeiten

Bestattungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kriegsgräberanlagen in Voerde

  • Kriegsgräberanlage (Soldatenfriedhof), auf der Friedhofstraße in Voerde
  • Kriegsgräberanlage (Franzosenfriedhof) auf der Alte-Hünxer-Straße in Voerde 
  • Grabfeld auf dem katholischen Friedhof an der Mehrumer Straße in Voerde-Spellen
  • Grabfeld auf dem Waldfriedhof an der Hindenburgstraße in Voerde-Friedrichsfeld

Bestattungsmöglichkeiten

Bestattungsmöglichkeiten
GrabstätteBemerkung
Rasenreihengrabnur ein Sarg möglich
Urnenreihengrabnur eine Urne möglich
Urnenwahlgrabverlängerbar, mehrstellig erwerbbar
Waldurnengrabnur eine Urne möglich, nicht mehrstellig erwerbbar und nur auf dem Waldfriedhof
WahlgrabstätteSarg und Urne möglich, verlängerbar, mehrstellig und "pflegefrei" erwerbbar
Anonyme Urnengrabstättenur Urne möglich, Beisetzung ohne Angehörige
Aschestreufeldnur am Waldfriedhof möglich und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verstorbenen nach Gesetz
Muslimische Wahlgrabstättenur am Waldfriedhof, verlängerbar

Erklärungen zu den Bemerkungen 

  • Verlängerbar: mindestens 1 Jahr, maximal 25 Jahre (siehe Gebührentarif der Friedhofssatzung)
  • Mehrstellig: Die angegebene Bestattungskapazität bezieht sich immer auf eine Grabstelle. Bei dem Erwerb mehrerer Stellen erhöht sich die Kapazität entsprechend der Anzahl der gekauften Stellen (Beispiele: Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte etc.)
  • Pflegefreie Grabstätten sind Rasen- oder Wahlgrabstätten. Rasengrabstätten werden mit Rasen eingesät und für die Dauer der Ruhezeit von den Friedhofsmitarbeitern instandgehalten. 
  • Bei Wahlgräbern pflegefrei wird die Graboberfläche mit Bodendeckern bepflanzt und für die Dauer der Ruhezeit durch die Friedhofsmitarbeiter instandgehalten. 

Informationen zu den Grabstätten: 

Für Rasengrabstätten, Waldurnengräber und Aschestreufelder sind zentrale Ablageorte für Blumen- und Grabschmuck vorgesehen.

Reihengräber werden der Reihe nach belegt und sind nicht verlängerbar.

Die Lage der Wahlgrabstätten wird in Absprache mit den Friedhofsmitarbeitern und dem Erwerber bestimmt. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten können auch ohne Anlass eines Todesfalles verliehen werden. 

Grabmale

Die Errichtung, sowie jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen wie Grabeinfassungen auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers. (siehe hierzu § 22 „Errichtung und Änderung bauliche Anlagen“ der Friedhofssatzung der Stadt Voerde)