Gütesiegel Kinderschutz

Pressemeldungen über sexuelle Übergriffe, Misshandlungen und andere Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen innerhalb von Vereinen, Verbänden und Institutionen beunruhigen immer wieder Eltern und sie stellen sich die Frage, wie Kinder und Jugendliche besser geschützt werden können. Vor diesem Hintergrund haben Voerder Vereine, Verbände und Institutionen (im weiteren Vereine genannt) in Kooperation mit dem städtischen Amt für Schulen, Soziales und Jugend das Gütesiegel „Kinderschutz für Voerder Vereine und Verbände“ entwickelt.

Für den Erhalt des Gütesiegels sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen im Hinblick auf die Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe in Vereinen durch Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“,
     
  • Sicherstellung der regelmäßigen Prüfung und Einsichtnahmen von erweiterten Führungszeugnissen beziehungsweise Verpflichtungserklärungen durch Benennung einer Hauptverantwortlichen oder eines Hauptverantwortlichen,
     
  • Benennung von mindestens einer Vertrauensperson für Fragen des Kinderschutzes und der Sicherstellung der regelmäßigen Schulung dieser Vertrauensperson nach Maßgabe der Stadt Voerde,
     
  • Förderung der Teilnahme von Trainerinnen und Trainern beziehungsweise Betreuerinnen oder Betreuern an Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen,
     
  • Beachtung des mit der Stadt Voerde abgestimmten Präventionskonzeptes und Mitwirkung an dessen Weiterentwicklung.

Kinderschutzfachkraft

Kinder und Jugendliche stehen unter besonderem Schutz in unserer Gesellschaft. Dieser Schutzauftrag ist im Bundeskinderschutzgesetz verankert. Alle Personen stehen zusammen in einer besonderen Verantwortungsgemeinschaft, wenn es um den Schutz des körperlichen, seelischen und geistigen Wohles der Kinder und Jugendlichen geht. 

Bei Unsicherheit, ob bei bestimmten Signalen und Situationen eine Kindeswohlgefährdung zu vermuten ist, haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Die Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft) steht Ihnen hierfür zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder einen Jugendlichen und berät bei der weiteren Vorgehensweise.

Während der Beratung dürfen keine persönlichen Daten, wie Namen, Alter oder Herkunft des Kindes angegeben werden. Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht dabei um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt der Fachdienst Jugend genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.