Europawahl 2024

Europa-Flagge zeigt einen Kreis aus zwölf gelben Sternen auf blauem Hintergrund.

Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die 10. Direktwahl zum Europäischen Parlament statt. Grundsätzlich wählen die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle fünf Jahre.

Die Wahllokale sind in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Weitere Einzelheiten und Antragsformulare für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder Auslandsdeutsche finden Sie auch auf den Serviceseiten der Bundeswahlleiterin.

Briefwahl / Briefwahlbeantragung

Antrag Wahlschein (Briefwahl)

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, können bis spätestens Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr, die Briefwahlunterlagen im Foyer des Rathauses Voerde während der Öffnungszeiten beantragen und dort auch gleich wählen. 

Nur am Freitag vor der Wahl, 07.06.2024 ist das Wahlamt (Eingang Bürgerbüro) zusätzlich von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Ebenso kann der Antrag über den Link unten auf der Seite auch online gestellt werden. Durch Scannen des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie aber auch direkt, das für Sie vorausgefüllte Antragsformular für die Briefwahl aufrufen (online bis 06.06.2024, 12:00 Uhr).

Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Bei der schriftlichen Beantragung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus Voerde eingegangen sein.

Um den rechtzeitigen Eingang seines Wahlbriefes sicherzustellen, sollte jeder Briefwähler seinen Wahlbrief innerhalb Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (06.06.2024) in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Wer seinen Wahlbrief später absendet, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann.

Briefwahl online beantragen (bis 12.05.2022, 12:00 Uhr)

  • Online-Briefwahlbeantragung (Web-Formular)

Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist der 28. April 2024.

An diesem Tag werden

  • Deutsche, mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Voerde sowie
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bereits bei vergangenen Europawahlen die Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis beantragt haben, automatisiert aufgenommen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die bisher keinen solchen Antrag gestellt haben und in Voerde wählen möchten, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zu stellen.

Wahlberechtigte Auslandsdeutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Voerde gewohnt haben, können ebenfalls auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Stadt Voerde aufgenommen werden.

Alle Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis sind demnach bis zum 19. Mai 2024 zu stellen.

Stadt Voerde
FD 5.2 Wahlen
Rathausplatz 20
46562 Voerde

Im Zeitraum zwischen dem 28. April 2024 und dem 19. Mai 2024 werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Sollten Sie bis dahin keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie gerne im Bürgerbüro im Rathaus nach.

Bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit.

Hinweis: Ein Wohnungswechsel in der Zeit nach dem Stichtag 28. April 2024 bis zum Tag vor der Wahl, kann Auswirkungen auf die Wahlberechtigung und die Eintragung in das Wählerverzeichnis haben. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerservice erfahren Sie, ob und ggfs. was Sie tun können, um noch in das Wählerverzeichnis der Stadt Voerde eingetragen zu werden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz ist,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (letzter Geburtstermin 09.06.2008),
  • mindestens seit drei Monaten (09.03.2024) vor der Wahl seine Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Weitere Einzelheiten und Antragsformulare für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder Auslandsdeutsche finden Sie auch auf den Serviceseiten der Bundeswahlleiterin.

Wahlhelfer

Demokratie live erleben - Als Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer ist es möglich, Demokratie praktisch zu erfahren. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Für den Wahltag wird eine Vielzahl an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht, die einen spannenden und abwechslungsreichen Wahltag in einem Urnen- oder Briefwahlbezirk erleben möchten. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 Euro.

Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und sind in Voerde wahlberechtigt, dann melden Sie sich über das Wahlhelferportal an.

Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne das Team des Fachdienstes Wahlen zur Verfügung unter den Rufnummern 02855 80-281 und 02855 80-290.

Die Landeswahlleiterin hat auf der Internetseite des Ministeriums unter "Video Wahlhelferinnen und Wahlhelfer" ein Wahlhelferwerbevideo online gestellt.