Stadtplanung

Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung einer Stadt sowie ihren räumlichen, sozialen und ökologischen Strukturen. Sie erarbeitet räumliche Konzepte für die Stadt oder Teile davon und steuert Prozesse zur Entwicklung räumlicher Bereiche. Zum Teil ist die Stadtplanung gesetzlich geregelt und formalisiert, etwa in der vorbereitenden oder verbindlichen Bauleitplanung, bei der Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben oder Architektenwettbewerben. Zum Teil ist sie jedoch auch informeller Natur, zum Beispiel bei der Erstellung informeller Pläne wie Einzelhandelskonzepten, Stadtteilkonzepten, Klimaschutzkonzepten oder Verkehrskonzepten. Diese städtebaulichen Entwicklungskonzepte sind in der Regel durch den Stadtrat beschlossene Orientierungsrahmen für einzelne Themenbereiche oder räumliche Bereiche einer Stadt. Sie dienen der Koordinierung komplexer Sachverhalte und der langfristigen Planung, sind bei Maßnahmen durch die Stadt zu berücksichtigen. In der Regel wird bei der Aufstellung der Konzepte die Öffentlichkeit umfassend beteiligt.

In Voerde wurden folgende städtebauliche Konzepte und Satzungen erstellt.

Handlungskonzept Wohnen

Das Handlungskonzept Wohnen soll als Grundlage für die anstehende Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes dienen. Es wurde vom Büro Schulten Stadt und Raumentwicklung erstellt. Grundlage für die Erarbeitung waren neben der üblichen Datenanalyse und der Prognostizierung der Weiterentwicklung der Stadt Voerde in verschiedenen Bereichen auch zwei Arbeitskreissitzungen mit Vertretern von Wohnungsunternehmen, Immobilienmaklern, Bauträgern und Finanzierungsinstituten.

Einzelhandelskonzept

Das bisherige Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2005 wurde 2017 fortgeschrieben. Der beauftragte Gutachter Dr. Donato Acocella hat ein Gutachten zur Steuerung der einzelhandelsrelevanten Aspekte im Voerder Stadtgebiet erarbeitet. Bei der Erarbeitung des Gutachtens wurde eine projektbegleitende „Arbeitsgruppe Fortschreibung Einzelhandelskonzept Voerde“ eingerichtet. Neben den politischen Vertretern waren darin die Vorsitzenden der vier Werbegemeinschaften Voerdes sowie Vertreter von der Industrie- und Handelskammer, der Bezirksregierung Düsseldorf, dem Regionalverband Ruhr sowie dem Einzelhandels- und Dienstleistungsverbands zugegen.

Aus dem Gutachten wurde von der Stadtverwaltung ein Umsetzungsbeschluss abgeleitet. Dieser enthält alle wesentlichen Grundsätze und Leitlinien aus dem Gutachten. Wichtige Bestandteile sind dabei beispielsweise die „Voerder Sortimentsliste", die die Zentrenrelevanz einzelner Sortimente festlegt und die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie deren räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Als zentrenrelevante Sortimente, die innerhalb der Zentren konzentriert werden sollen, gelten unter anderem Elektrokleingeräte, Spielwaren, Heimtextilien, Bücher, Schuhe, Uhren / Schmuck. Die Bestandteile des Umsetzungsbeschlusses sind zukünftig im Rahmen von Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.

Gewerbeflächenkonzept

Das Gewerbeflächenkonzept soll als Grundlage für die anstehende Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes dienen. Es wurde vom Büro Schulten Stadt und Raumentwicklung erstellt. Grundlagen für die Erarbeitung waren neben der üblichen Datenanalyse und Prognostizierung der Weiterentwicklung der Stadt Voerde in verschiedenen Bereichen auch die Durchführung einer Unternehmensbefragung zum Standort Voerde. Die Erarbeitung wurde von einem Arbeitskreis (zwei Sitzungen) - mit Vertretern der Politik, der IHK, der Handwerkskammer, dem Handelsverband sowie der Entwicklungsagentur Wirtschaft des Kreises Wesel und der DeltaPort GmbH & Co.KG – unterstützt. Das Konzept wurde am 9. Juli 2019 vom Stadtrat beschlossen.

Klimaschutzkonzept

Weitere Informationen zum Klimaschutzkonzept.

Radverkehrskonzept

Der Rat der Stadt Voerde hat am 6. Dezember 2022 das vom „Büro stadtVerkehr“ erarbeitete „Radverkehrskonzept für die Stadt Voerde“ beschlossen (Drucksache 17/467). Es soll als Handlungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Radverkehrs in Voerde dienen. Ziel ist es, mindestens 10 Prozent der PKW-Fahrten auf das Fahrrad zu verlagern, sodass die örtlichen CO²-Emissionen gemäß dem Integriertem Klimaschutzkonzept der Stadt Voerde verringert werden. Im Bereich Radwegebau und der Radwegesicherheit sollen Maßnahmen-Priorisierungen auf Grundlage dieses Radverkehrskonzeptes erfolgen.

Weitere Informationen zum Radverkehrskonzept.

Voerde 2030

Flächenverbrauch, steigendes Verkehrsaufkommen, zunehmende Umweltbelastung und sterbende Innenstädte setzen die Stadtentwicklung zunehmend unter Druck. Langsam, aber unaufhaltsam verändert der demographische Wandel zusätzlich die Anforderungen an unsere Städte. Kommunale Entscheidungen müssen Umweltfragen, gesellschaftliche Aspekte, Wirtschaftsentwicklung und den gemeinsamen Raum berücksichtigen - oft genug ergeben sich dabei starke Spannungen. Welche Anforderungen erwachsen daraus für die Stadt Voerde, welche Chancen ergeben sich und was bedeutet das für konkretes politisches Handeln, für den Wohnungsbau, Nahverkehr, Handel und Gewerbe, das Bildungswesen, soziale Dienste. Das Projekt VOERDE2030 hat sich mit einer breiten Bürgerbeteiligung um diese Zukunft gekümmert, hat Aufgaben definiert und Impulse gegeben.

In der Voerder Innenstadt werden fortlaufend Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt und Aktivitäten organisiert, die die Attraktivität des Kernbereichs der Stadt Voerde weiter steigern. Bauliche Projekte aus den Bereichen Städtebau und Freiraumplanung werden ebenso umgesetzt wie das Marketing-und Aktivierungskonzept, mit dem gemeinsame Aktionen zur Stärkung des Standorts Innenstadt entwickelt und auf den Weg gebracht werden.

Die vielfältigen Maßnahmen erfolgen auf Grundlage des vom Rat beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes „Lebendige Innenstadt Voerde“, für das Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aktiviert werden konnten. Grundlage für dieses Handlungskonzept sind wiederum die Ergebnisse aus dem Prozess „Voerde 2030“.

Umlegung

Die Umlegung ist ein förmliches Tauschverfahren für Grundstücksflächen. Ziel ist es dabei, Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Zuschnitt und Größe für die planungsrechtlich festgesetzte Nutzung geeignet sind. Voraussetzung für eine Umlegung ist, dass das entsprechende Gebiet innerhalb eines Bebauungsplanes oder in einem Gebiet innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt. Im Zeitraum der Durchführung einer Umlegung benötigen Grundstücksübertragungen, Eintragungen im Grundbuch, Grundstücksteilungen, Baugenehmigungen und dergleichen eine Genehmigung des Umlegungsausschusses.

Ansprechpartner für die Umlegung bei der Stadt Voerde ist die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses der Stadt Voerde.