Verkehrskonzept

Um für Voerde eine zukunftsweisende, nachhaltige Mobilitätsplanung zu erreichen, ist eine Gesamtbetrachtung aller Verkehrsarten (motorisierter, Radfahr- und Fußgängerverkehr) und eine Einbindung in die regionalen Verkehrsstrukturen erforderlich. Neben städtischen Straßen, Wegen und Verkehrsströmen sowie Parkplatz- und Unfallbereichen sind die Planungen und Zustände sowohl der übergeordneten Straßen und (Rad)Wege wie auch des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), für die der Kreis Wesel zuständig ist, einzubeziehen. Zudem sind dabei der schienengebundene Verkehr (zuständig VVR (Verkehrsverbund Rhein Ruhr)), Wasserwege-Mobilität, die regionale Mobilitätsplanung des Regionalverbund Ruhr (RVR) und z.B. die Planungen des Landesbetrieb Straßen NRW, der für die Landesstraßen und auch Radschnellwege in NRW zuständig ist, zu berücksichtigen.

Ein Gesamt-Mobilitätskonzept, in dem u.a. auch die Ergebnisse des bereits erstellten Radverkehrskonzeptes von 2022 oder das Wirtschaftswegekonzept 2022 einfließen, soll für die Stadt Voerde noch erstellt werden. 

Ein Punkt von Mobilitätskonzepten ist zukunftsweisend die Planung von sogenannten Mobilstationen. Also Orte an denen gut auf andere Verkehrsarten umgestiegen werden kann (z.B. vom Rad auf die Schiene oder vom Bus und Bahn auf Taxi, Leihrad oder –auto). Auch on-demand-Systeme also Anforderungssysteme oder Bürgerbusse sind dabei zu berücksichtigen. Für die Planung von Mobilstationen in Voerde liefert das Ende 2020 vom Verkehrsbüro Pachan für die LEADER-Region „Lippe-Issel-Niederrhein“ erstellte LEADER Mobilitätskonzept eine gute Grundlage und schlägt bereits einen Streckenverlauf für einen on-demand-Zusatzverkehr für Voerde vor.

Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan wurde gemäß der EU-Umgebungsrichtlinie für die ersten 3 Tranchen in den Jahren 2008, 2013 und 2018 erstellt. Voraussetzung für die nächste Tranche des Lärmaktionsplans ist eine vorgelegte Fortschreibung der Lärmkartierung 2017. Auf Grundlage dieser Lärmkartierung ist in der Stadt Voerde die Geräuschbelastung durch die Hauptlärmquellen B 8, L 396 und L 463 zu ermitteln. In der sich anschließenden Bewertung der Lärmdaten liegen Lärmprobleme gemäß § 47 d Absatz 1 BImSchG auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen ein LDEN (Gesamtlärm: 00:00 bis 24:00 Uhr) von 70 dB(A) oder ein LNight (Nachtlärm: 22:00 bis 06:00 Uhr) von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Aus den vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) ermittelten Daten zu den Lärmkarten ergab sich 2017 eine geschätzte Gesamtzahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an der Fassade LDEN dB(A) >= 70 von 8 Menschen (2012: 17 Menschen) und LNight dB(A) >= 60 von 13 Menschen (2012: 31 Menschen). Insgesamt gesehen fällt die Belastung für den LNight höher aus als für den LDEN. Da die Verkehrsbelastung durch die B 8, die L396 und die L 463 im Vergleich zu der Situation vor 5 Jahren geringfügig abgenommen hatte, war eine Aktualisierung der Daten im Sinne einer Fortschreibung des Lärmaktionsplans der 2. Stufe ausreichend. Bei der Aufstellung und der Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde Gelegenheit zur Mitwirkung gegeben. Abschließend wurde der Lärmaktionsplan vom Stadtrat beschlossen. 

Nach noch ausstehender Veröffentlichung der neuen Lärmkarten der 4. Runde für das Land Nordrhein-Westfalen über das Umgebungslärmportal des Landes müssen die Städte und Gemeinden dann unter Mitwirkung der Öffentlichkeit ihre Lärmaktionspläne der 4. Tranche erarbeiten. Sie sind bis Ende 2024 an die EU-Kommission zu melden.

Die Ergebnisse der Lärmkarten wurden vom LANUV ermittelt und veröffentlicht.

Für die Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes hat das Eisenbahnbundesamt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Lärmaktionspläne (Teil A und B) können auf der Themenseite Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamts eingesehen werden.