Umwelt

Die Stadt Voerde übernimmt vielfältige, vorbeugende und nachsorgende Umweltaufgaben, die von verschiedenen Fachdiensten in eigener Zuständigkeit bearbeitet werden.

Artenschutz

Artenschutzbelange sind nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von jedermann zu beachten, auch z.B. beim Bauen. Für die Einhaltung der Vorschriften zum Artenschutzrecht ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Wesel zuständig. 

So sind Artenschutzbelange immer auch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beachten. Der Eingriff in die Lebensräume von Tieren und Pflanzen wird deswegen durch Artenschutzprüfungen ermittelt und bewertet. Die Erhaltung von Arten ist u.a. wichtig für den Naturhaushalt, der auch unsere Lebensgrundlage darstellt, die Bestäubung von Obst und Gemüse, als Genpool und die Sicherung von Nahrungsketten bzw. Naturkreisläufen.

Grundlage für den Artenschutz in Deutschland bildet das Bundesnaturschutzgesetz. Zudem gibt es verschiedene Listen geschützter bzw. stark geschützter Arten. Die bekannteste dieser Listen ist die Rote Liste, aber auch die Anhang IV – Liste der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. 

Das LANUV (Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) führt für Nordrhein-Westfalen Listen planungsrelevanter Arten, in denen, heruntergebrochen auf Flächenquadrate und Biotoptypen, gefährdete Arten aufgeführt sind, die z.B. auch bei der Bauleitplanung beachtet werden müssen. In ihnen kann man sich auch informieren, welche Arten vor der eigenen Haustür potenziell vorkommen können oder als Fund bekannt sind. 

Der Artenschutz ist Teil des Naturschutzes.

Naturschutz

Der Begriff „Naturschutz“ umfasst den Schutz und die Vernetzung wertvoller Ökosysteme von Tieren und Pflanzen und die Wiederherstellung gestörter Lebensräume. Er soll, auch in Verantwortung für künftige Generationen, die Artenvielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Eigenarten sowie den Erholungswert der Natur und Landschaft erhalten. 

Geregelt wird der Naturschutz in der Naturschutzgesetzgebung der Europäischen Union, des Bundes und des Landes NRW. Demnach sollen Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten und geschützt werden. Dafür werden neben der Ausweisung z.B. von Natur- und Nationalparks insbesondere Landschaftspläne von den Unteren Naturschutzbehörden (hier: Kreis Wesel) aufgestellt. 

In Voerde gilt der Landschaftsplan Kreis Wesel Raum Dinslaken/Voerde und für kleine östliche Bereiche des Voerder Stadtgebietes auch der Landschaftsplan Hünxe/Schermbeck. Über die Landschaftspläne werden Entwicklungsziele und Räume sowie Vorgaben für Ausgleichsmaßnahmen für Natur und Landschaft sowie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmäler festgesetzt. In den einzelnen Schutzgebieten gelten unterschiedliche Ge- und Verbote. Im gesamten Geltungsbereich des Landschaftsplans sind aber bestimmte Baumarten ab Stammumfang 1,2 Meter (gemessen in einem Meter Höhe) allgemein als geschützte Landschaftsbestand-teile festgesetzt. Zudem gelten bestimmte, besonders wertvolle Bereiche von Natur- und Landschaft per se als geschützte Biotope, sogenannte § 32’er Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 42’er Biotope nach Landschaftsschutzgesetz NRW). Diese ohne Beteiligungsverfahren festgesetzten Schutzbereiche können jeweils aktuell im LANUV – Kataster (Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) nachgesehen werden. 

Auf der Ebene der Stadt Voerde sind es vor allem die Bauleitpläne, die Inhalte zum Naturschutz berücksichtigen und enthalten. Dazu gehören insbesondere auf der Ebene der Bebauungspläne z.B. die Festsetzung von Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft oder auch, teils gleichzeitig dem Ortsbild dienende, Festsetzungen zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Gehölzen und auch die Schaffung von Grün-, Wald- oder Wasserflächen. Bei der Aufstellung der Bauleit-pläne sind der Natur-, Boden-, Klima- und der Artenschutzbelange in besonderer Weise zu beachten (vgl. § 1 und § 1 a Baugesetzbuch).

Zuständig für den Naturschutz bei der Stadt Voerde ist für die Bauleitpläne und den Baumschutz der Fachdienst „Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz“, für das Anlegen öffentlicher Grünflächen oder die Begrünung von Straßen, Wegen und Plätzen der Fachbereich „Bauen und Technische Infrastruktur“.

Auch Sie können durch vielfältige Maßnahmen zum Naturschutz und damit sowohl der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen als auch zu einem klimawandelangepassten und durchgrünten Wohnumfeld beitragen. Dazu gehören das Anpflanzen und die Erhaltung von heimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern, die Schaffung begrünter Flächen wie Gärten, Vorgärten oder Dachbegrünung sowie die Vermeidung von Versiegelung, zum Beispiel von Vorgärten, das Anlegen von Blühwiesen und Blühstreifen als Lebensraum für Insekten, das Anlegen von Nisthilfen für Vögel oder von Insektenhotels in den Gärten oder die Vermeidung des Gehölzschnittes während der Brutzeit von Vögeln vom 01. März bis zum 30. September.

Baumschutz

Bäume können als zu erhalten in Satzungen (z.B. Bebauungspläne) oder über den Landschaftsplan festgesetzt sein. Hierzu gibt Ihnen der Fachdienst „Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz“ gerne Auskunft. Eine Baumschutzsatzung wurde in Voerde nicht beschlossen. 

Bei Fällungen ortsprägender Bäume ist immer auch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel (UNB) zuständig und vor der Fällung zu beteiligen, die zudem für die Beachtung der Artenschutzbelange (gelten ganzjährig) zuständig ist. 

Grundsätzlich können und sollten sturzgefährdete Bäume gefällt werden. Wenn keine "Gefahr in Verzug" ist, ist eine Fällung jedoch außerhalb der Vogelschutzzeit, bzw. -brutzeit also zwischen Okt. und Februar auszuführen.

Grundsätzlich sind gerade alte Bäume besonders wertvoll und nicht einfach zu ersetzen. Bei zunehmend wärmeren Sommern sind Bäume/Laubheckenpflanzungen für das Klima unersetzlich. Zudem dienen sie der Tierwelt, dem Ortsbild und der Lebensfreude (auch im Garten).

Städtische Bäume werden vom Baubetrieb gepflegt, kontrolliert und z.B. bei Schäden bzw. aus Verkehrssicherungsgründen gefällt. Ersatzpflanzungen erfolgen i.d.R. in direktem Zusammenhang.

Wald

Unter den Begriff „Wald“ fällt fast jede mit Forstpflanzen bestockte Fläche. Als Wald können auch verlichtete Grundflächen, Waldwege, Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Holzlagerplätze sowie weitere, mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen dienen. Unter den Begriff des Waldes fallen jedoch i.d.R. nicht im bebauten Bereich gelegene, kleinere Flächen, die mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind. Ob es sich um Waldflächen handelt, wird von den jeweilige Regionalforstämtern des Landesbetrieb Wald und Holz NRW (für Voerde Regionalforstamt Niederrhein in Wesel, Forstbetriebsbezirk 20 „Rheinaue“) bestimmt.

Wald hat viele wichtige Funktionen z.B. als Rohstofflieferant für die Holzgewinnung, für die Erholung der Bevölkerung und als wichtiges Element für das Klima und die Biotopvernetzung. Auch ist er bedeutend als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für den Artenschutz und für die Grundwasserneubildung.

Wenn in Waldflächen eingegriffen wird oder diese beseitigt werden müssen, sind gesetzlich Ersatzaufforstungen vorgeschrieben, um die wertvolle Waldfläche insgesamt hierdurch nicht zu verringern. Voerde gehört in NRW zu den Gemeinden mit einem sehr geringen Waldanteil. 

Die größte, etwa 200 Hektar umfassende Waldfläche in Voerde ist der Wohnungswald. Dieser südlich von Möllen zur Stadtgrenze Dinslaken Wald stellt ein wichtiges, regional bedeutendes Erholungsgebiet dar und ist durch Rad- und Wanderwege, die auch von vielen Fitnesstreiben-den genutzt werden, gut erschlossen. In 2023 erstellt das Land NRW einen Maßnahmenplan für ein verträgliches Nebeneinander von Erholungsnutzung und Naturschutz auf. Waldflächen sind meist als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.

Neben weiteren, kleineren Waldflächen ist das Gebiet südlich von Friedrichsfeld, nördlich des Gewerbegebietes Grenzstraße das zweitgrößte, etwa 110 Hektar große, Waldgebiet in Voerde. Dieser Bereich grenzt an das als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Kaninchenberge“ festgesetzte Waldgebiet auf dem Stadtgebiet der Gemeinde Hünxe an. Auch dieser Bereich ist gut für die Naherholung erschlossen.