Geburt

Sie erwarten ein Kind oder haben ein Kind bekommen?
Als Eltern haben Sie sicherlich viele Fragen, von denen wir Ihnen ein paar beantworten
können. Zum Beispiel: Wo muss ich unser Kind anmelden und welche Unterlagen muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Wer gibt Ihrem Kind einen Vornamen und welchen? Sind die Eltern verheiratet, so haben sie das gemeinsame Sorgerecht. Sie müssen sich dann auf einen oder mehrere Vornamen einigen. Sollten Sie sich auf einen Vornamen geeinigt haben, der sowohl männlich als auch weiblich ist, so sollten Sie noch einen geschlechtsspezifischen zweiten Vornamen hinzufügen, der eindeutig das Geschlecht bestimmt.

Geburten sind beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes anzumelden. Bitte erkundigen Sie sich vor Anmeldung beim zuständigen Standesamt danach, welche Unterlagen vorzulegen sind.

Checkliste: Formalitäten vor und nach der Geburt

Unsere Checkliste gibt Ihnen Tipps und Anregungen, die vor und nach der Geburt wichtig sind. Die Checkliste finden Sie unten zum Herunterladen.

Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Je nach Ihren individuellen Lebensumständen sind Abweichungen und Sonderregelungen möglich.

Erste Hilfe am Kind

Kurzlehrgang „Erste Hilfe am Kind“ für alle Eltern aus Voerde von Neugeborenen

Stellen Sie sich vor, ihr Kind verschluckt eine Erdnuss und droht zu ersticken, es stürzt vom Wickeltisch und erbricht oder es bekommt mitten in der Nacht hohes Fieber. Der Rettungsdienst benötigt im Durchschnitt 10 bis15 Minuten bis der Rettungswagen bei Ihnen ist… Gut, wenn Sie dann wissen, was zu tun ist!

Damit Sie als Eltern Ihrem Kind im Notfall kompetent Hilfe leisten können, schenkt Ihnen die Stadt Voerde in Kooperation mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und dem Regionalverband Ruhr einen Gutschein über die Teilnahme an einem Kurzlehrgang „Erste-Hilfe am Kind“.

Durchgeführt werden die Kurse von qualifizierten und erfahrenen Ausbildern und Ausbilderinnen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Nähere Informationen finden Sie im Flyer, der unter zum Herunterladen zur Verfügung steht. 

U-Untersuchungen

Die Früherkennung von Krankheiten oder von Entwicklungsstörungen bei Säuglingen und Kindern hat gerade in den ersten Lebensjahren einen hohen Stellenwert. Denn je früher Störungen erkannt werden, desto früher können Behandlung und gezielte Förderung initiiert werden und desto erfolgversprechender ist die Behandlung. Folglich steigen die Chancen des Kindes auf eine gesunde Entwicklung der körperlichen und seelischen Fähigkeiten. Die Kinderärztinnen und Kinderärzte sind verpflichtet, das Landeszentrum für Gesundheit Nordrhein-Westfalen zu informieren, sobald eine Früherkennungsuntersuchung (U5-U9) durchgeführt wurde.

Eltern, die auch nach einer schriftlichen Erinnerung nicht mit ihrem Kind zu den U-Untersuchungen kommen, werden dem Voerder Elternservice gemeldet.

In der Praxis bedeutet das, dass Sie vom Voerder Elternservice angeschrieben und gebeten werden, sich telefonisch oder per E-Mail mit Frau Miks in Versbindung zu setzen. Sollte die Vorsorgeuntersuchung zwischenzeitlich durchgeführt worden sein oder ein Übermittlungsfehler vorliegt, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.