Baugenehmigung und Bauantragsstellung

Je nach Bauvorhaben teilt Ihnen die Stadt mit, auf welchem Wege Sie Ihr Bauvorhaben verwirklichen können:

  • Ein Baugenehmigungsverfahren für alle Bauvorhaben mit "besonderer Art der Nutzung" (Sonderbauten) und für besonders schwierige Vorhaben mit umfassender bauaufsichtlicher Prüfung
  • Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren für Wohnbauten und landwirtschaftliche Betriebsgebäude sowie für eingeschossige Gebäude

Auch vor der Durchführung kleiner baulicher Maßnahmen sollten Sie daher bei der Stadt Erkundigungen einholen, ob das geplante Objekt genehmigt werden muss, ob es verfahrensfrei ist und insbesondere ob es zulässig ist. Die Errichtung baulicher Anlagen ohne die erforderliche Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Dazu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigungsfähige, jedoch bereits in Bau befindliche oder fertig gestellte bauliche Anlage wieder beseitigt werden muss.

Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die Antragsunterlagen vollständig einreichen - nur dann kann Ihr Antrag zügig bearbeitet und ein Bescheid erstellt werden. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Stadt Voerde.

Bearbeitungsfristen

Der Fachdienst Bauordnung hat über den Bauantrag innerhalb einer Frist von drei  Monaten im Baugenehmigungsverfahren und sechs Wochen im vereinfachten Verfahren nach Eingang des vollständigen Antrages sowie der Vorlage aller Stellungnahmen zu entscheiden.

Die Frist kann um einen Monat im Baugenehmigungsverfahren verlängert werden.

Nach Eingang der Unterlagen prüft die Bauaufsicht den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nur ein vollständiger Antrag kann entsprechend zügig bearbeitet werden. Nach der Abgabe Ihres Bauantrages geht Ihnen eine Eingangsbestätigung zu. Nicht selten werden Sie mit der Eingangsbestätigung um die Vorlage von weiteren notwendigen Unterlagen gebeten.

Spätestens sobald alle erforderlichen Unterlagen für die Bearbeitung des Bauantrages vorliegen, beginnt die inhaltliche Prüfung des Bauantrages. Hierbei werden weitere Fachbereiche und Behörden beteiligt, damit sie die je nach Fall notwendigen Stellungnahmen, Gutachten usw. abgeben können. Abschließend fasst die Bauaufsicht die eingegangenen Stellungnahmen mit der eigenen baurechtlichen und technischen Prüfung zusammen. Dabei hat die Bauaufsicht insbesondere in den Bereichen des Immissionsschutzes, des Brandschutzes usw. über die Berücksichtigungen der Anregungen und Bedenken sowie über vorgeschlagene Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Fachbehörden zu entscheiden. Wenn das Vorhaben mit den rechtlichen Anforderungen übereinstimmt, kann dann die Baugenehmigung erteilt werden.

Kosten

Für die Baugenehmigung von Neubauten errechnen sich die Gebühren nach den Rohbaukosten, für die landesrechtlich einheitliche Richtzahlen vorgegeben sind.

Diese werden mit dem umbauten Raum des Gebäudes multipliziert, woraus sich die Rohbaukosten ergeben.

Umbauten werden nach der von der Bauherrschaft angegebenen geschätzten Herstellungssumme berechnet. Ist eine Nutzungsänderung vorgesehen, erfolgt die Berechnung nach den Quadratmetern, der zu ändernden Räumlichkeiten.

Hinzu kommen noch die Gebühren für die Bauzustandsbesichtigung nach Fertigstellung des Rohbaus und für die Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung der Gebäude.

Bauvoranfrage

Bevor Sie den einen zeit- und kostenaufwändigen Bauantrag einreichen, kann es für Sie sinnvoll sein einen Vorbescheid zu beantragen. Der Vorbescheid klärt unter anderem, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist und ob weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden. Die Bauvoranfrage stellen Sie bei der Stadt Voerde (Niederrhein). Ein positiver Bauvorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde für drei Jahre und gibt Ihnen somit Rechtssicherheit. Er ersetzt nicht die Baugenehmigung, sondern überprüft, ob eine Antragstellung zum gewünschten Erfolg führen kann.

Zu beachten ist, dass der zu klärende Sachverhalt konkret benannt wird. Das bedeutet, dass durch den Bauvorbescheid nur über einzelne Fragen entschieden wird. Eine vollständige Prüfung wie im Baugenehmigungsverfahren findet hierbei nicht statt.

Die Bauvoranfrage ist in schriftlicher Form einzureichen. Sie besteht aus einem Formblatt, in dem Sie Ihr Vorhaben in dem geplanten Maß und dem geplanten Zweck schildern (zum Beispiel: Ich möchte ein eingeschossiges Wohnhaus für eine Familie errichten.). Dazu gehört ein Lageplan, auf dem Sie den Standort des Bauvorhabens maßstäblich darstellen. Dieser Lageplan besteht aus einem Auszug aus der amtlichen Flurkarte, die Sie bei der Stadt Voerde (Niederrhein) erwerben können. Er muss dazu geeignet sein, das geplante Bauvorhaben zu beurteilen. Sie treffen die Entscheidung darüber, ob nur eine planungsrechtliche oder auch eine bauordnungsrechtliche Prüfung durchgeführt werden soll. Möglich ist aber auch die Prüfung von einzelnen Fragestellungen.

Bauzustandsbesichtigungen

Sind bei der Errichtung eines Gebäudes alle statischen Arbeiten erledigt, ist es Zeit für die Durchführung der Rohbauabnahme. Der Zeitpunkt wird durch einen entsprechenden Vordruck einer Woche vorher der Bauaufsicht der Stadt Voerde schriftlich angezeigt.

Anschließend darf mit dem Innenausbau des Gebäudes begonnen werden. Sobald das Gebäude fertiggestellt ist und die Aufnahme der Nutzung geplant wird, ist wiederum eine Woche vorher die Fertigstellung schriftlich der Bauaufsicht der Stadt Voerde anzuzeigen.

Abgeschlossenheit

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes baulich von anderen Wohnungen abgeschlossen ist. Sie ist erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen geplant ist.

Die Bescheinigung mit den Aufteilungsplänen wird über einen Notar an das Grundbuchamt weitergeleitet. Beim Grundbuchamt werden eigene Grundbuchblätter für jede einzelne Wohnung angelegt.

Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellen zu können, die Sie dann an einen Notar weitergeben müssen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (formlos), Lageplan M. 1:500, Bauzeichnungen M. 1:100 (Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Grundriss vom Spitzboden, falls von der Höhe nutzbar), in die Grundrisse ist jeder Raum, der zur Wohnung „1“ gehört mit einer „1“ zu bezeichnen usw., gemeinschaftlich genutzte Räume (Treppenhaus, Heizraum einschließlich der Zuwegung) sind mit „G“ zu bezeichnen.

Falls sich auf dem Grundstück Garagen oder sonstige Nebengebäude befinden, sind hierfür ebenfalls sämtliche Bauzeichnungen, wie zuvor beschrieben einzureichen.

Digitaler Bauantrag

Seit dem 01.01.2024 bietet die untere Bauaufsicht der Stadt Voerde die Möglichkeit Bauanträge, Bauvoranfragen und Abweichungsanträge per E-Mail unter bauantrag@voerde.de digital einzureichen. Die Bauvorlagen nach der BauPrüfVO werden als PDF-Dateien der E-Mail angehängt. Es wird darauf hingewiesen, dass die mit der Nutzung dieser E-Mail-Adresse ausgelösten Bearbeitungen unter die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung fallen und damit gebührenpflichtig sind.

Durch dieses Angebot erfüllt die untere Bauaufsicht der Stadt Voerde die rechtlichen Vorgaben der seit dem 01.01.2024 rechtsgültigen neuen Landesbauordnung NRW, wonach die Einreichung der Unterlagen in Textform (hier per E-Mail) ermöglicht werden soll. Aufgrund der fehlenden Anbindung an das Bauportal NRW können die Unterlagen nicht abschließend digital bearbeitet werden, so dass zusätzlich die Einreichung von zwei Ausfertigungen der Bauvorlagen auf Papier benötigt werden. Bitte senden Sie uns diese per Post zu unter:

Stadt Voerde (Niederrhein)
FD 6.2 – Bauordnung Denkmalschutz
Rathausplatz 20
46562 Voerde

Das verbindliche Eingangsdatum stellt der digitale Eingang der Bauvorlagen dar. Die untere Bauaufsicht der Stadt Voerde beabsichtigt den eingeschlagenen digitalen Weg weiter zu verbessern, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mail und insbesondere die Anhänge mit personenbezogenen Daten nicht die Anforderungen nach Artikel 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen.

Wir bitten deshalb um Berücksichtigung folgender Hinweise bei Erstellung der Anlagen:

  • PDF-Dateien sind mit einer Auflösung von 200 DPI zu erstellen.
  • Für jede Bauzeichnung ist eine eigenständige PDF-Datei erforderlich.
  • Es sind eindeutige Dateinamen zu verwenden, beispielsweise Lageplan.pdf; Erdgeschossgrundriss.pdf; Baubeschreibung.pdf.

Andere Dateiformate Formate wie docx, dwg, jpg, tiff können nicht verarbeitet werden.