Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Voerde (Niederrhein) ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.voerde.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.

Bisher wurden auf Dokumentenebene überwiegend bestehende und neue PDF-Formulare, soweit möglich, zugänglich (barrierefrei bzw. barrierearm) gestaltet und/oder entsprechende Ausfüllassistenten zur Verfügung gestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

Unvereinbarkeit mit Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

  • Eingebundene Videos
    Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um YouTube-Einbettungen. Für diese aufgezeichneten Videos werden weder synchrone Untertitel, noch synchrone Audiodeskriptionen angeboten. 
    Die Video-Integration verwendet von YouTube bereitgestellte Funktionen und ist nicht uneingeschränkt barrierefrei. Im YouTube Menü „Untertitel“ besteht die Möglichkeit, automatische Untertitel ein- oder auszublenden.
  • Webcam / Web-Kamera
    Das Webcam-Bild zeigt visuelle Inhalte (Bild ohne Ton) und wird alle 20 Sekunden aktualisiert. Da die Webcam auf den Voerder Marktplatz gerichtet ist, zeigt das Bild wechselndes Markttreiben. Dadurch ist eine detaillierte Bildschreibung nicht möglich.
     

Unverhältnismäßige Belastung

  • PDF-Dokumente
    Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden möglichst in barrierefreier bzw. barrierearmer Form zur Verfügung gestellt.
    Soweit technisch möglich werden auch ältere PDF-Dokumente nachträglich überarbeitet und in ein barrierefreies bzw. barrierearmes Format umgewandelt.
    Ein zentrales Problem bei einigen PDF-Dokumenten ist, dass diese nicht uneingeschränkt „reinen“ Text, sondern auch Grafiken (Pläne, Grafiken, technische Zeichnungen, Fotos etc.) und/oder tabellarische Auflistungen enthalten. Dadurch sind diese Dokumente nur bedingt barrierefrei umzusetzen. 
    Unter Umständen kann es vorkommen, dass PDF-Dateien wegen einer dringenden bzw. kurzfristigen und/oder kurzzeitigen Veröffentlichung nicht barrierefrei überarbeitet werden können
    PDF-Dokumente, die von externen Dienstleistern (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) zur Verfügung gestellt werden, können unter Umständen wegen des Urheberrechts, der Dokumenteinschränkungen und/oder der Dokumentinhalte nicht barrierefrei angeboten werden.
    • Broschüren / Flyer der Kindergärten
    • Broschüren Runder Tisch Integration
    • Broschüre BZgA - Früherkennung
    • Seniorenwegweiser
  • Komplexe Tabellen
    Die korrekte Auszeichnung von komplexen Tabellen kann nicht sichergestellt werden.
  • Einfache Sprache
    Aufgrund der komplexen Inhalte, die teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, Abkürzungen) nicht immer möglich. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.04.2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf eine Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Internetseite der Stadt Voerde (Niederrhein) aufgefallen?
Haben Sie Fragen, warum bestimme Inhalte nicht barrierefrei sind?
Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Link zur Seite und einer Beschreibung der Barriere oder der Fragen an die unten genannte E-Mail-Adresse.
Eine Kontaktaufnahme per Telefon ist natürlich auch möglich.

E-Mail: redaktion@voerde.de
Telefon: 02855 80-356

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit der Stadt Voerde (Niederrhein) keine Antwort innerhalb einer angemessenen Frist erhalten haben oder Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §§ 10 d, e und 11 BGG NRW und §§ 9ff BITV NRW wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik oder direkt per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.