Transparenz von Antikorruptionsmaßnahmen

Selbstauskunft nach dem Korruptionsbekämpungsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) vom 16. Dezember 2004 ist am 01.03.2005 in Kraft getreten.

Das Gesetz betrifft sowohl die Beschäftigten in der Verwaltung, die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bis hin zu den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Es gilt aber auch für die natürlichen und juristischen Personen und Personenvereinigungen (Firmen), die sich um öffentliche Aufträge bewerben.

Die Veröffentlichung der Auskünfte durch die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie des Bürgermeisters erfolgt im Internet.

Angaben der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Mit Inkrafttreten des Korruptionsbekämpfungsgesetzes im März 2005 fordert der Gesetzgeber in § 17 von den Mitgliedern des Rates und der Ausschüsse (Mandatsträger) bestimmte Auskünfte, die in angemessener Weise zu veröffentlichen sind.

Die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse müssen gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über folgende persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse geben:

  1. Name, Vorname
  2. Anschrift, Familienstand, ggf. Name des Ehegatten und der Kinder
  3. gegenwärtig ausgeübte Berufe, insbesondere
    a) bei unselbständiger Tätigkeit:
    Angabe des Arbeitgebers mit Branche bzw. Dienstherr,
    Angabe der dienstlichen Stellung bzw. Funktion
    b) bei selbständigen Gewerbetreibenden:
    Art des Gewerbes und Angabe der Firma
    c) bei freien Berufen und sonstigen selbständigen Berufen:
    Angabe des Berufs und Berufszweiges sowie der Firma
    Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit kenntlich zu machen.
  4. Beraterverträge, insbesondere über die entgeltliche Beratung, Vertretung fremder Interessen oder der Erstattung von Gutachten, soweit diese Tätigkeiten außerhalb des von ihnen angezeigten Berufes erfolgen.
  5. Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes.
  6. Mitgliedschaft in Organen von rechtlich verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen.
  7. Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
  8. Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
  9. Grundvermögen innerhalb des Stadtgebietes sowie die Beteiligung an Unternehmen mit Sitz oder einer Tätigkeit in der Stadt.

Der Rat der Stadt hat sich für eine Veröffentlichung im Internet ausgesprochen.

Die Angaben zu Ziffer 2 und 9 sind jedoch vertraulich zu behandeln und dürfen nicht veröffentlicht werden.
Auf Wunsch eines Mitgliedes können zusätzlich Angaben zur Höhe von Aufwandsentschädigungen oder von Sitzungsgeldern, die in Aufsichts- und Verwaltungsräten und sonstigen Organen wirtschaftlicher Unternehmen bezogen werden, mit veröffentlicht werden.

Sponsoring

In Anknüpfung an die „Dienstanweisung über das Verhalten bei Annahmen von Geschenken“ vom 31.10.2005 sowie der Verfügung Nummer 32 vom 02.12.2008 hinsichtlich des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung (Korruptionsbekämpfungsgesetz) sind für die Stadt verbindliche Rahmenbedingungen festgelegt, die geeignet sind, jeglichen Anschein der Befangenheit bei den Bediensteten zu verhindern und gleichzeitig dazu dienen, das finanzielle Potenzial von Sponsoringleistungen für die Stadt weitgehend nutzbar zu machen.

Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) hat am 05.07.2016 die "Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen im Bereich der Stadt Voerde (Niederrhein) (Sponsoringrichtlinie)" beschlossen. Die Richtlinie ist mit Wirkung zum 01.08.2016 in Kraft getreten.

Die Sponsoringrichtlinie zeigt auf, welche Sponsoringleistungen erlaubt und damit möglich sind und dass über Sponsoringleistungen und –gegenleistungen zukünftig zeitlich befristete Verträge mit genauer Definition der gegenseitigen Leistungen zu vereinbaren sind. Darüber hinaus wird auf die steuerlichen Risiken von Sponsoringleistungen hingewiesen, wobei vertraglich festgelegt werden soll, dass die Steuerlast vom Sponsor getragen wird.

Die Sponsoren sowie die Sponsorenleistungen sollen aufgelistet dem Stadtrat und der Öffentlichkeit jährlich im Rahmen eines Berichtes bekannt gegeben werden.

Sponsorenleistungen 2022
Name der SponsorenBezeichnung der SponsorenleistungWert in EuroHinweis zur Verwendung
Westenergie AG, EssenGeldleistung zur Finanzierung750 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022
Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbHGeldleistung zur Finanzierung125 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022
Stadtwerke VoerdeGeldleistung zur Finanzierung und Sachleistung150 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022
Stadtwerke DinslakenGeldleistung zur Finanzierung125 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022
Active Nutrition International GmbHSachleistung: Energie-Riegel250 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeSachleistungen und Wertgutscheine300 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022
Vivawest Stiftung GmbHGeldleistung zur Finanzierung300 EuroUnterstützung der Stadt Voerde beim STADTRADELN 2022

Ansprechpartnerin: Sandrea Nißen

Nebeneinnahmen von Bürgermeister Dirk Haarmann vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Aufgrund des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und den zwischen dem Innenministeriums NRW und den Kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Erläuterungen zu diesem Gesetz ist vorgesehen, dass die Offenlegung der Daten bis zum 31. März eines jeden Jahres für das Vorjahr zu erfolgen hat. 

Mit Schreiben vom 14.03.2024 hat der Bürgermeister Dirk Haarmann den Stadtrat in einer Aufstellung über die im Jahr 2023 von ihm erhaltenen und entsprechend der Richtlinien abzuführenden Beträge in Kenntnis gesetzt.

Sondereinnahmen 2023
GesellschaftGeschäftsvorfall /
Art der Einnahme
EinnahmenAbgeführter Betrag an die Stadt Voerde
DeltaPort GmbH & Co.KGAufwandsentschädigung
Gesellschafterversammlung
1.440,00 Euro1.440,00 Euro
Wohnbau Dinslaken GmbHArbeitsvergütung Aufsichtsrat sowie Bau- und Finanzierungsausschuss2.200,00 Euro2.200,00 Euro
Wohnbau Dinslaken GmbHSitzungsentgelte1.400,00 Euro1.400,00 Euro
STEAGBeiratsvergütung4.650,00 Euro4.650,00 Euro
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeSitzungsentgelt Zweckverbandsversammlung475,00 Euro47,005 Euro
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeSitzungsentgelt Verwaltungsrat4.989,00 Euro0,00 Euro
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeSitzungsentgelt Hauptausschuss1.525,00 Euro0,00 Euro
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeSitzungsentgelt Risikoausschuss1.900,00 Euro0,00 Euro
Niederrheinische Sparkasse RheinLippeSitzungsentgelt Bilanzprüfungsausschuss950,00 Euro0,00 Euro
GVV-Kommunal-versicherung VVaGSitzungsentgelt und Kilometerpauschale0,00 Euro0,00 Euro
Gelsenwasser Energienetze GmbHSitzungsentgelt Kommunaler Beirat Niederrhein500,00 Euro500,00 Euro
Gelsenwasser Energienetze GmbHSitzungsentgelt Beirat Gas/Wasser0,00 Euro0,00 Euro
Stadtwerke Voerde GmbHGeschäftsführerentschädigung
(Stadtwerke Voerde GmbH)
5.590,20 Euro0,00 Euro
Summealle Einnahmen25.619,20 Euro10.665,00 Euro
Summe der Einnahmen 2023
Bezeichnung der EinnahmeBetrag
Summe der Einnahmen25.619,20 Euro
Abzüglich abgeführter Einnahmen (Zwischensumme)-10.665,00 Euro
Abzüglich Sondereinnahmen Stadtwerke Voerde GmbH lt. Lohnsteuerkarte – Klasse VI-5.590,20 Euro
Zusätzlich zu versteuernde Einnahmen9.364,00 Euro

Gremientätigkeit von Bürgermeister Dirk Haarmann vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Der Bürgermeister Dirk Haarmann hat mit Schreiben vom 14.03.2024 dem Landrat des Kreises Wesel als untere staatliche Verwaltungsbehörde nachstehende Gremientätigkeit als Hauptverwaltungsbeamter gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz angezeigt:

Ausgeübter Beruf und Beraterverträge

  • Bürgermeister der Stadt Voerde
  • Keine

Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes

  • Keine

Mitgliedschaften in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen

  • Niederrheinische Sparkasse RheinLippe
    • Beratendes Mitglied der Verbandsversammlung
    • Beratendes Mitglied des Verwaltungsrates
    • Beratendes Mitglied des Hauptausschusses
    • Beratendes Mitglied des Risikoausschusses
    • Beratendes Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses
    • Bürgerstiftung Kuratorium
    • Mitglied im Kuratorium der Sparkassen-Bürgerstiftung für Dinslaken, Voerde und Hünxe
  • Volkshochschulzweckverband Dinslaken-Voerde-Hünxe
    • Zweiter stellvertretender Verbandsvorsteher
  • Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
    • Kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke Voerde (SWV)
    • Aufsichtsratsvorsitzender Wohnbau Dinslaken GmbH (bis 15.06.2023; ab 16.06.2023 ordentliches Mitglied)
    • Bau- und Finanzierungsausschuss der Wohnbau Dinslaken GmbH
    • Personalkommission der Wohnbau Dinslaken GmbH
    • Gesellschafterversammlung der DeltaPort GmbH & Co.KG
    • Gesellschafterversammlung der DeltaPort VerwaltungsGmbH
    • Gesellschafterversammlung der Strom-Netzgesellschaft Voerde mbH & Co. KG
    • Gesellschafterversammlung der Gas-Netzgesellschaft Voerde mbH & Co. KG
    • Beirat Gas/Wasser (NGW)
    • Kommunaler Beirat der Gelsenwasser AG
    • Kommunalbeirat Niederrhein Westenergie
    • Mitglied des Verwaltungsrates des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN)
    • Mitglied des Aufsichtsrates der KRZN GmbH
    • Kommunalbeirat der NIAG
    • Regionalbeirat des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV)
    • Beirat STEAG (aufgelöst zum 31.12.2023)
  • Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
    • Vorsitzender des Beirates Stadtmarketing Voerde e. V.
    • Beisitzer im Vorstand des DRK-Kreisverbandes Dinslaken-Voerde-Hünxe e. V.
    • Stiftungsvorstandsvorsitzender in der Bürgerstiftung „Bäuerliches Kulturland Mommbach-Niederung“
    • Delegierter im Rat der Gemeinden und Regionen Europas
    • Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Soziales, Jugend, Gesundheit des Städte- und Gemeindebundes NRW
    • Stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW (Wahlperiode 2020 bis 2025)
    • Stellvertretendes Mitglied im Umwelt- und Bauausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW
    • Beiratsmitglied der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Evangelischen Krankenhauses Dinslaken e. V.
    • Mitglied des Stiftungsrates der Evangelischen Stiftung Lühlerheim
    • Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung zur Förderung evangelischer Krankenhäuser gGmbH, Duisburg
    • Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Wesel
    • Mitglied im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Wesel
    • Mitglied des Kuratoriums der Jubiläumsstiftung der Verbands-Sparkasse Wesel