Elternbeiträge

Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahre (ab: 01.08.2016)
EinkommensgruppenJahreseinkommen25 Stunden
Betreuungszeit
35 Stunden
Betreuungszeit
45 Stunden
Betreuungszeit
0bis 15.000 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
1bis 24.000 Euro41 Euro57 Euro73 Euro
2bis 36.000 Euro69 Euro96 Euro124 Euro
3bis 48.000 Euro113 Euro158 Euro203 Euro
4bis 60.000 Euro176 Euro246 Euro316 Euro
5bis 72.000 Euro232 Euro324 Euro417 Euro
6bis 84.000 Euro297 Euro415 Euro534 Euro
7über 84.000 Euro317 Euro442 Euro543 Euro
Elternbeiträge für Kinder drei Jahre und älter (ab: 01.08.2016)
EinkommensgruppenJahreseinkommen25 Stunden
Betreuungszeit
35 Stunden
Betreuungszeit
45 Stunden
Betreuungszeit
0bis 15.000 Euro0 Euro0 Euro0 Euro
1bis 24.000 Euro20 Euro28 Euro45 Euro
2bis 36.000 Euro34 Euro48 Euro76 Euro
3bis 48.000 Euro56 Euro79 Euro124 Euro
4bis 60.000 Euro89 Euro124 Euro192 Euro
5bis 72.000 Euro116 Euro163 Euro254 Euro
6bis 84.000 Euro148 Euro209 Euro325 Euro
7über 84.000 Euro158 Euro222 Euro346 Euro

Benötigte Unterlagen

  • Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen

Benötigte Formulare

Prozess

Nach Abschluss des Betreuungsvertrags in der Einrichtung wird die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen dort ausgehändigt. Die verbindliche Erklärung wird von den Eltern ausgefüllt und unterschrieben unter Hinzufügung der erforderlichen Einkommensbelege an die Elternbeitragsstelle geschickt. Die Elternbeitragsstelle berechnet den Elternbeitrag und schickt der Familie einen Elternbeitragsbescheid. 

Weiterführende Informationen

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen die ausschließlich nach Vertragsabschluss durch die Einrichtung ausgehändigt wird.

Form der Antragstellung: Abgabe der verbindlichen Erklärung erfolgt schriftlich

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: Telefonisch, per E-Mail oder persönlich innerhalb der Sprechzeiten