74. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Bebauungsplan Nr. 128

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Kategorie Bebauungsplan
Verfahrensschritt Träger öffentlicher Beteiligung

74. Änderung des Flächennutzungsplans „Wohngebiet ehemaliger Sportplatz Heidestraße, Waldflächen östlich Heidesiedlung und Rücknahme Wohnbauflächen westlich Handwerkerstraße“ sowie Bebauungsplan Nr. 128 „Wohngebiet ehemaliger Sportplatz Heidestraße sowie Waldflächen östlich Heidesiedlung“; 

hier: Frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB

Hintergrund und Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes sind, dass sich in Friedrichsfeld südlich der Heidestraße hinter einer Zeile von Wohnbebauungen das Gelände eines Fußballplatzes befindet, für den der ortsansässige Sportverein im Jahr 2019 die Sport- und Vereinsnutzungen aufgegeben hat. In diesem Bereich sowie auf angrenzenden Privatgrundstücken sollen durch die beiden Bauleitplanverfahren nun Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und Allgemeines Wohngebiet (WA) im Bebauungsplan Nr. 128 geschaffen werden.

Dabei gliedert sich die Änderung des Flächennutzungsplanes in 3 Teilbereiche, die im Wesentlichen durch folgende Inhalte und deren Änderungen geprägt sind:

  • Teilbereich A: Darstellung von Wohnbaufläche für ein neues Wohngebiet sowie nach Süden hin einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“,
  • Teilbereich B: Darstellung von „Wald“ unter Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche und
  • Teilbereich C: Darstellung landwirtschaftlicher Fläche unter Umwandlung von Wohnbaufläche.

 

Der Bebauungsplan gliedert sich in die Teile A und B, wobei deren Geltungsbereiche geringfügig von denen der FNP-Änderung abweichen.