Sport

Die von der Stadt errichteten Sportstätten stehen außerhalb der schulsportlichen Nutzung im Rahmen besonderer Nutzungs- und Entgeltordnungen grundsätzlich jedermann offen.

Bei der Vergabe von Sportstätten wird eine Rangfolge wie folgt festgesetzt:

Belegung der Turn- und Sporthallen sowie Sportplätze

  1. Schulen
  2. Sportvereine
  3. VHS und ähnliche Weiterbildungseinrichtungen 
  4. Betriebssportgemeinschaften, Hobby-, Freizeit- und sonstige Nutzergruppen

Belegung des Hallenbades und Freibades

Die Bäder (Hallenbad, Freibad, Lehrschwimmbecken) werden im Rahmen des jeweils gültigen Benutzungszeitplanes schwimmsporttreibenden Vereinen und Rettungsorganisationen zur Verfügung gestellt.

Näheres regeln einzelne Turn- und Sporthallen, Sportplatz-, Bäder- und Entgeltordnungen, die besonders bekannt gemacht werden. Für die Sportplätze sind darüber hinaus Benutzungsverträge abzuschließen.