Deichverband Mehrum

Deichverband Mehrum

Herzlich willkommen auf den Internetseiten des Deichverbandes Mehrum. Gerne geben wir Ihnen einen Einblick in die Strukturen und Aufgaben des Deichverbandes und die aktuellen Projekte.

Hochwasserschutz bleibt für unsere Region wichtig und ist immer eine Investition in die Zukunft. Gerade in den letzten Jahren haben wir viel für die Standsicherheit der Hochwasserschutzanlagen/Deiche getan und tun es noch.

Sofern Sie Fragen und Anregungen zu unseren Internetseiten haben, stehen wir Ihnen daher neben persönlichen Gesprächen auch per E-Mail gerne zur Verfügung.

Ihr Ingo Hülser
Deichgräf des Deichverbandes Mehrum

Aufgaben

Der Deichverband hat im Verbandsgebiet die Grundstücke und Anlagen vor Hochwasser zu schützen und insbesondere:

  • Deiche und Hochwasserschutzanlagen zu bauen, zu verstärken, zu sanieren, und zu verändern.
  • Deiche und Hochwasserschutzanlagen zu unterhalten, instand zu halten und bei Hochwasser zu verteidigen.

Mitglieder

Mitglieder des Verbandes sind diejenigen Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen im Verbandsgebiet, die aus der Durchführung des Verbandsunternehmens Vorteile haben oder die Durchführung von Verbandsaufgaben erschweren.

Über seine Mitglieder führt der Verband ein Mitgliederverzeichnis und hält es auf dem Laufenden. Es liegt beim Deichgräfen zur Einsichtnahme aus.

Stand: 04.09.2023:
Beitragspflichtige Mitglieder: 979
Beitragspflichtige (Ersatzwerte): 47
Beitragspflichtige (Sonderbeiträge): 5
Summe: 1031

Deichrechner

Außerhalb von Deichstuhl und Erbentag
 

Dienstkraft

  • Myrna Müller
    Dienstkraft, Deichrechnerin, Redaktionsmitglied

Zusammensetzung des Erbentages

Der Erbentag hat zehn Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Amtszeit des Erbentages beträgt 5 Jahre. Er wird von den Verbandsmitgliedern gewählt.

Mitglieder des Erbentages

Die Amtszeit der Mitglieder des Erbentags (ab 01.04.2019) endet mit Ablauf des 31.03.2024.

  • Jochen Albri
    Telefon: 02855 933093
    Dammstraße 33, 46562 Voerde (Götterswickerhamm)
    Erbentagsmitglied
  • Heike Becker (geborene Reeh)
    Telefon: 02855 985322
    Adresse: Annastraße 10a, 46562 Voerde (Ork)
    Erbentagsmitglied, Erbentag
  • Gerd Wilhelm Blank
    Telefon: 02855 2382
    Adresse: Löhnener Kirchweg 125, 46562 Voerde (Löhnen)
    Erbentagsmitglied
  • Jack Bückmann
    Telefon: 02855 8998040
    Adresse: Küpperstraße 81, 46562 Voerde (Löhnen)
    Erbentagsmitglied
  • Benedikt Ernsting
    Mobilfunknummer: 0151 14041092
    Mehrumer Straße 2 a, 46562 Voerde (Spellen)
    Erbentagsmitglied
  • Christian Hülsermann
    Telefon: 02855 308489
    Adresse: Weseler Straße 7, 46562 Voerde (Spellen)
    Erbentagsmitglied
  • Bernd Hüser
    Telefon: 02855 5410
    Adresse: Weberstraße 31, 46562 Voerde (Mehrum)
    Erbentagsmitglied
  • Ludger Ketelaar
    Telefon: 02855 6010
    Adresse: Vogellake 31, 46562 Voerde (Ork)
    Erbentagsmitglied
  • Wilhelm Kustos
    Telefon: 02855 3059171
    Adresse: Wiesenweg 13, 46562 Voerde (Mehrum)
    Erbentagsmitglied
  • Hermann Rissel
    Telefon: 02855 15000
    Adresse: Wiesenweg 22, 46562 Voerde (Mehrum)
    Erbentagsmitglied 
  • Hans-Bernd Sarres
    Telefon: 02855 16104
    Adresse: Beeckackerweg 11, 46562 Voerde (Löhnen)
    Erbentagsmitglied 
     

Stellvertreter

  • Florian Blaswich
    Mobilfunknummer:  0157/38831081
    Hülskensweg 7, 46562 Voerde (Mehrum)
    Ersatzmitglied (1. Stellvertreter) im Erbentag
  • Jörg Spelleken
    Telefon: 02855 15211
    Adresse: Küpperstraße 22, 46562 Voerde (Löhnen)
    Ersatzmitglied (2. Stellvertreter) im Erbentag

Aufgaben des Erbentages

Im Wasserverbandsgesetz und in der Satzung sind die Aufgaben des Erbentages definiert.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • Wahl des Deichgräfen und der weiteren Mitglieder des Deichstuhles
  • Entlastung des Deichstuhles
  • Haushaltsplan sowie Nachträge hierzu festsetzen
  • Veranlagungsregeln für die Beitragserhebung festsetzen
  • Änderung der Satzung
  • Grundsätze für Dienst- und Anstellungsverhältnisse festsetzen
  • Vergütung für Deichstuhl-, Erbentagsmitglieder und Dienstkräfte festsetzen
  • Beschluss über Rechtsgeschäfte zwischen Deichstuhlmitgliedern und dem Verband

Deichstuhl (Vorstand) / Deichgräf

Der Deichstuhl besteht aus acht Mitgliedern, dem Deichgräfen und sieben weiteren Mitgliedern (Heimräte).
Ein Heimrat wird zum Stellvertreter des Deichgräfen berufen.
Für die Heimräte sind drei Stellvertreter zu wählen. Die Reihenfolge, in der die Stellvertreter eintreten, ist zu bestimmen.

Die Deichstuhlmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Der Deichgräf erhält eine jährliche Entschädigung. Über Art und Höhe beschließt der Erbentag. Diese Vergütung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, soweit sie über den Ersatz von Aufwendungen hinausgeht (vergleiche §75 Absatz 1 Nummer 4 WVG).

Die Amtszeit des Deichstuhles beträgt 5 Jahre. Er wird vom Erbentag gewählt.

Mitglieder des Deichstuhles

  • Ingo Hülser
    Telefon: 02855 920404
    Adresse: Kolkstraße 39, 46562 Voerde-Ork
    Deichgräf, Deichstuhlmitglied
  • Heinz Abel
    Telefon: 02855 969840
    Adresse: Reshover Weg 22, 46562 Voerde-Mehrum
    Deichstuhlmitglied
  • Heinz Bosserhoff
    Telefon: 02855 6935
    Adresse: Hahnenberg 7, 46562 Voerde-Spellen
    Deichstuhlmitglied
  • Hermann Ettwig
    Telefon: 02855 15612
    Adresse: Waterweg 1, 46562 Voerde-Mehrum
    Deichstuhlmitglied
  • Christine Grommes
    Adresse: Oberer Hilding 41, 46562 Voerde-Götterswickerhamm
    Deichstuhlmitglied
  • Kris Michael Kuckhoff
    Adresse: Mehrumer Straße 2b, 46562 Voerde-Spellen
    Deichstuhlmitglied
  • Curt Noél
    Telefon: 02855 2001
    Adresse: Dammstraße 71, 46562 Voerde-Götterswickerhamm
    Stellvertretender Deichgräf, Deichstuhlmitglied
  • Frauke Schulte-Loh
    Telefon: 02855 304795 (privat)
    Adresse: Mitteldorfstraße 26, 46562 Voerde-Löhnen
    Deichstuhlmitglied

Stellvertreter

  • Jörg Schlüter
    Telefon: 02855 2262 (privat)
    Adresse: Mitteldorfstraße 40, 46562 Voerde-Löhnen
    1. Stellvertreter im Deichstuhl
  • Jan Langenfurth
    Adresse: Hufstraße 3, 46562 Voerde-Spellen, 
    2. Stellvertreter im Deichstuhl
  • Henning Rockhoff
    Telefon: 02855 985150
    Adresse: Unterer Hilding 30, 46562 Voerde-Götterswickerhamm
    3. Stellvertreter im Deichstuhl

Aufgaben des Deichstuhles (Vorstand)

Dem Deichstuhl obliegen die ihm im Wasserverbandsgesetz und in der Satzung zugewiesenen Aufgaben. Insbesondere hat er 

  • den Entwurf des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge aufzustellen,
  • über die Aufnahme von Darlehen zu beschließen,
  • Lieferungen und Leistungen mit einem Auftragswert von mehr als 10.000,00 Euro zu vergeben
  • über die Anstellung und Entlassung von Bediensteten zu entscheiden,
  • Vorschläge für die Änderung und Ergänzung der Satzung, der Aufgaben des Unternehmens und des Planes des Verbandes zu erarbeiten,
  • die Jahresrechnung aufzustellen,
  • in Rechtsbehelfsverfahren zu entscheiden

Aufgaben des Deichgräfen

Der Deichgräf führt den Vorsitz im Deichstuhl und leitet die Sitzungen im Erbentag. Ihm obliegen alle Geschäfte des Verbandes, zu denen nicht der Deichstuhl oder der Erbentag durch das Wasserverbandsgesetz oder die Satzung berufen sind.

Er vertritt den Verband in allen Geschäften, auch in denjenigen, über die der Deichstuhl oder der Erbentag zu beschließen hat. Als Ausweis dient ihm eine Bescheinigung der Aufsichtsbehörde.

Der Deichgräf ist Dienstvorgesetzter des Verbandes. Er ist bei der Einstellung, Entlassung, Festsetzung der Vergütung oder Entschädigung an die Beschlüsse des Erbentages und an die Weisungen des Deichstuhls gebunden.

Bezahlung des Mitgliederbeitrages

Der Mitgliederbeitrag wird durch eine SEPA-Überweisung beglichen.
Es muss ein gültiges, schriftliches und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat vorliegen.

Vor einem geplanten Einzug der Forderung ist eine schriftliche Vorabinformation über die Belastung an den Zahlungspflichtigen erforderlich. Diese kann durch Bescheid, Rechnung oder auch gesonderte schriftliche Vorabankündigung erfolgen.

Gemäß der Beitragsbescheide gilt eine Zahlungsfrist von vier Wochen.
Erfolgt nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung, so wird unter Angabe eines Zahlungstermins zweimal schriftlich gemahnt. Es wird eine Mahngebühr erhoben.

Kontendaten des Deichverband Mehrum

Niederrheinische Sparkasse RheinLippe:
IBAN: DE95 3565 0000 0000 2011 94
BIC: WELADED1WES     

Volksbank Rhein-Lippe:
IBAN: DE09 3566 0599 0502 7310 17
BIC: GENODED1RLW   

Beitragsordnung

Der Deichverband Mehrum erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind.

Die erhobenen Beiträge für das aktuelle Haushaltsjahr entnehmen Sie der Beitragsordnung des Deichverbandes in den unter Downloads angehängten Veranlagungsregeln.

Haushaltsplan 2023

Der unter Downloads eingestellt Haushaltsplan für das Jahr 2023 (01.01.2023 bis 31.12.2023) ist

vom Deichstuhl aufgestellt worden am 20. Dezember 2022
vom Erbentag festgesetzt worden am 20. Dezember 2022

Hebesatz
Der Erbentag hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2022 den Beitragssatz für das Jahr 2023 auf 1,8393 Euro je 1,00 Euro Messbetrag bzw. auf 183,93 Euro vom  Hundert der Grundsteuermessbeträge/Ersatzwerte festgesetzt.

Ingo Hülser, Deichgräf

Ralf Költgen, Deichrechner
Myrna Müller, Deichrechnerin

Geschichtliche Entwicklung

Im Raum zwischen Kleve und Nijmegen finden sich die ältesten urkundlich belegten deichrechtlichen Bestimmungen und Verordnungen des Niederrheins aus dem 13. Jahrhundert.

Bis Mitte des 18. Jahrhunderts waren Eindeichungen noch örtlich begrenzte Maßnahmen, bei denen sich die von Hochwassergefahr betroffene Bevölkerung zum Eigenschutz in Deichverbänden zusammenschloss. Aus diesen Verwaltungen entwickelten sich nur langsam durch Verbindungen mehrerer Polder und allmählicher Erhöhung der Deiche die ersten geschlossenen Banndeichpolder.

Immer wieder kam es zu Überflutungen, teils aus technischer Unkenntnis, teils aber auch wegen organisatorischer Unzulänglichkeiten bei den Deichverbänden.

Daher hat dann vor 200 Jahren der preußische Staat das Deichwesen erstmals nach einheitlichen Gesichtspunkten organisiert. Mit dem "Clever Deichreglement" vom 24.02.1767 hat Friedrich II. die öffentlich-rechtliche Grundlage für Deichanlagen geschaffen, die bis in unser Jahrhundert Gültigkeit behielt.

Das verheerende Eishochwasser von 1784 - in Köln war der alte Markt überflutet, am Niederrhein gab es 118 Deichbrüche, 14 Städte und 18 Dörfer standen unter Wasser - stellte den Deichbau in Frage. Aber ohne Deiche hätte der Niederrhein aufgegeben werden müssen.

Damit begann die staatliche Förderung des Deichbaus.

Mit dem Niedergang des preußischen Staates 1806 verfielen die Deiche und der Rhein als Wasserstraße, so dass erneut zahlreiche Deichbrüche bei Hochwasser große Schäden anrichteten.

Das Hochwasser von 1876 war dann für die preußische Regierung der Anlass, im Jahre 1877 den "königlichen Wasserbaumeister Gravenstein" aus Magdeburg zum Meliorationsbaubeamten in Düsseldorf und zum Oberdeichinspektor zu ernennen.

Seit dieser Zeit berät das Wasserwirtschaftsamt, heute die Bezirksregierung, die Deichverbände in ihrer Aufgabenerfüllung.

Der Niederrhein ist seit 1926 von Deichbrüchen nicht mehr betroffen.

Wegen des großen Gefahrenpotentials ist umfassend Vorsorge getroffen worden. Der Hochwasserschutz am Niederrhein umfasst als eines der Ziele im Gebietsentwicklungsplan gerade auch den Schutz vor Extremereignissen.

Der Hochwasserschutz ist am Niederrhein von alters her - wie geschildert - keine
staatliche Aufgabe, sondern obliegt den Deichverbänden und zum Teil den Städten, die grundsätzlich im Weg der Selbstverwaltung über Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen entscheiden, aber unter der Rechtsaufsicht der Bezirksregierung stehen.

Hochwasserschutz

Hochwasserkarte Voerde

Lage des Verbandes / Verbandsgebiet
Verbandsgebietsfläche circa 1.667 Hektar

Grafische Übernahme aus vorhandenen analogen Verbandskarten (Stand: Oktober 2002)
Rhein-km von circa 799,0 bis circa 812,5

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Kreis Wesel - Hochwasserschutz.

Aktuelle Projekte

Deichsanierungen im Verbandsgebiet des Deichverbandes Mehrum

Die Deichanlagen im Verbandsgebiet des Deichverbandes Mehrum erstrecken sich zwischen Rhein-km circa 799,2 bis 812,5 rechtes Ufer. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und räumlichen Besonderheiten wurden drei Abschnitte durch den Deichverband Mehrum gebildet, wobei die Nummerierung der Abschnitte keine Reihenfolge oder Feststellung der Sanierungsprioritäten darstellt.

Deichsanierung Mehrum 1

Bereich „Ork" zwischen Rhein-km circa 809,7 bis circa 805,7 rechtes Ufer

Nach umfänglichen Planungen wurde die Deichsanierung im Bereich der Ortschaften Ork und Spellen bis zur „Mommbachschleuse" auf einer Gesamtlänge von circa 4.600 m auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (Aktenzeichen 54.20.15-006/99) der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Der gemäß DIN 19712 erstellte Drei-Zonen-Deich wurde im März 2005 mängelfrei gemäß VOB abgenommen und wird seit dem regelmäßig durch den Deichverband gemäß Deichschutzverordnung unterhalten und gepflegt.

Der sanierte Deich befindet sich in Teillängen unter bergbaubedingten Einflüssen, sodass verschiedene bauliche Maßnahmen im Rahmen der Deichsanierung durch die RAG veranlasst und zu 100 % kostenmäßig getragen wurden. Die Planungs- und Baumaßnahmen, einschließlich der Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich, wurden ansonsten zu 80 % durch Landesförderung und zu 20 % durch Eigenmittel des Deichverbandes Mehrum finanziert.

Die Verlängerung des Durchführungszeitraumes zur Erstellung des Verwendungsnachweises wurde gemäß Bewilligungsschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf bis 2008 genehmigt.

Der Verwendungsnachweis wurde durch den Deichverband aufgestellt und der Bezirksregierung im Juni 2009 zur Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich gemäß Verwendungsnachweis vom 26.06.2009 auf gerundet 11,5 Millionen Euro.

Nach Abschluss der eigentlichen Deichsanierungsarbeiten musste durch eingetretene Geländesenkungen auf Verlangen des Bergwerkes Walsum im Jahre 2003 eine nochmalige Anpassung der Deichgeometrie durch eine Aufhöhung von ca. 0,2 bis 0,8 m in dem südlichen Streckenabschnitt auf einer Länge von ca. 1.680 m (Rhein-km ca. 805,7 bis 807,3 r. U.) zur Gewährleistung einer ausreichenden Hochwasserschutzhöhe vorgenommen werden. Die in diesem Bereich sowohl wasser- wie auch landseitigen vorhandenen Böschungen weisen heute -nach der eigentlichen Sanierung - Neigungen von bis zu 1 : 2,3 auf.

In Kenntnis dieses Umstandes wurde die VOB-Abnahme seitens des Deichverbandes durchgeführt. Die abschließende Bauzustandsbesichtigung („Behördenabnahme“) gemäß dem vorgenannten Planfeststellungsbeschluss, III. Hinweise, Satz 5, konnte jedoch aus diesem Grund bis dato nicht erfolgen.

Auf der Grundlage weiterführender Abstimmungen und Besprechungen zwischen dem Deichverband, der Bezirksregierung und der RAG wurde festgestellt, dass ein Änderungsantrag zum Planfeststellungsbeschluss erarbeitet und durch den Deichverband eingereicht werden muss.

Nach Antragstellung zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses mittels entsprechender Entwurfs- und Genehmigungsplanungen durch den Deichverband am 19.12.2011, wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf mit Bescheid vom 04.04.2012 die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses aus 2001 durchgeführt.

Die dem Projekt zugehörige Ausführungsplanung wurde dann in Abstimmung zwischen dem Deichverband, der Bezirksregierung und RAG durch das Ing.-Büro Gewecke und Partner GmbH im April 2012 erarbeitet und seitens der Bezirksregierung zugestimmt. Demnach wird in der nun notwendigen sog. „Deichverbreiterung Mehrum 1“ durch Abflachung der land- und wasserseitigen Stützkörper-Böschungen auf das erforderliche Böschungsneigungsmaß von 1:3,5 eine partielle Anpassung des inneren Deichaufbaues sowie eine leichte wasserseitige Verschwenkung der Deichachse durchgeführt.

In weiterführenden Verhandlungen, zuletzt am 05.12.2013 wurde zwischen dem Deichverband, der Bezirksregierung und der RAG u. a. vereinbart, dass die Bauausführung zur Deichverbreiterung „ab April 2014“ durchgeführt werden soll.

Weitere Informationen zur Deichsanierung Mehrum 1 in PDF-Anlagen unter Downloads.

Deichsanierung Mehrum 2

Bereich „Mehrum" zwischen Rhein-km circa 805,7 bis circa 801,0 rechtes Ufer

Nach umfänglichen Planungen wurde die Deichsanierung im Bereich zwischen den Ortschaften Götterswickerhamm (Parkplatz Storchennest) und Mehrum (ehemalige Mommbachschleuse) auf einer Gesamtlänge von circa 3.300 m auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.12.2006 (Aktenzeichen 54.20.07-001/05) mit Spatenstich vom 01.10.2009 bautechnisch begonnen. Die wesentlichen Erd- und Tiefbauarbeiten zur Deichsanierung als Drei-Zonen-Deich gemäß DIN 19712 konnten schließlich durch die Inbetriebnahme der neuen Landstraße 4 (L4) im Dezember 2011 abgeschlossen werden; die zurzeit noch andauernden Rest- und Nacharbeiten, die zum Teil auch bergbaubedingt sind, werden voraussichtlich im Jahr 2014 abgeschlossen.

Die auf dem Planfeststellungsbeschluss vom 15.12.2006 basierenden und dort festgeschriebenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen waren teilweise nicht durchführbar. Um die notwendige Ausgleichverpflichtung des Vorhabens zu realisieren, war daher eine Anpassung der landschaftspflegerischen Ausgleichsplanung seitens des Deichverbandes erforderlich. Auf der Grundlage der Änderungsplanung zum „Ökokonzept“ vom 27.10.2010 wurde schließlich seitens der Bezirksregierung Düsseldorf eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses am 03.08.2011 durchgeführt. Die bautechnischen Maßnahmen wurden schließlich –nach Vorlage des entsprechenden Zuwendungsbescheides- im Herbst 2012 begonnen und werden voraussichtlich - nach Durchführung der notwendigen Bepflanzungsmaßnahmen - ebenfalls im Jahr 2014 abgeschlossen.

Mit Datum vom 26.04.2012 bzw. 30.09.2013 hat der Deichverband –nach intensiven Vorabstimmungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf- aufgrund des Wegfalls der bisherigen Lagermöglichkeiten eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses aus 2006, nach umfänglichen Planungen durch das Ing.-Büro Gewecke und Partner GmbH im Auftrag des Deichverbandes zur Erstellung einer Lagerhalle - 1. Bauabschnitt - für die mobilen Hochwasserschutzanlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Eine Änderungsbescheidung liegt jedoch bislang noch nicht vor.
Der Bau der Lagerhalle - 1. Bauabschnitt- ist - nach Vorlage des entsprechenden Zuwendungsbescheides- ebenfalls im Jahr 2014 vorgesehen.

Der in Sanierung befindliche Deich befindet sich unter bergbaubedingten Einflüssen, sodass verschiedene bauliche Maßnahmen im Rahmen der Deichsanierung durch die RAG kostenmäßig getragen werden. Die verbleibenden zuwendungsfähigen Kosten werden zu 80 % durch Landesförderung und zu 20 % durch Eigenmittel des Deichverbandes Mehrum finanziert.

Der Zuwendungszeitraum für die Maßnahme endet im Jahre 2014. Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich voraussichtlich auf circa 23 Millionen Euro. Hierin sind neben Planungs-, Beratungs- und Controllingkosten auch die Grunderwerbs-/Entschädigungskosten sowie die Kosten für die bergbaubedingten Maßnahmen, die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und die Herstellung der noch nicht genehmigten Lagerhalle berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Deichsanierung Mehrum 2 in PDF-Anlagen unter Downloads.

Deichsanierung Mehrum 3

Bereich „Götterswickerhamm" zwischen Rhein-km ca. 799,2 bis ca. 801,0 rechtes Ufer

Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Hochwasserschutzplanung im Bereich von Götterswickerhamm zwischen dem ehemaligen Kraftwerksgelände und dem „Parkplatz Storchennest" am westlichen Rand von Götterswickerhamm auf einer Gesamtlänge von ca. 2.200 m wurde, aufgrund des Beschlusses der Deichverbandsgremien vom 11.12.2013, am 18.12.2013 der Bezirksregierung Düsseldorf als Antrag auf Planfeststellung nach § 68 WHG vorgelegt.
In Bezug auf den Retentionsraumausgleich wurde die Planung mit der Bezirksregierung abgestimmt und ergänzt. Sie wurde am 17.02.2015 der Bezirksregierung Düsseldorf erneut als Antrag auf Planfeststellung vorgelegt.

Die Baukosten des Projektes belaufen sich voraussichtlich auf 15 Millionen Euro. In den vorgenannten Kosten sind jedoch die Planungskosten, Grunderwerb und Entschädigung etc. nicht enthalten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Regelungen zu 80 % durch Landesförderung und zu 20 % durch Eigenmittel des Deichverbandes Mehrum finanziert. Gemäß den Antragsunterlagen des Deichverbandes werden auch bergbaubedingte Einflüsse geltend gemacht, die in erheblichem Umfang die geplanten Maßnahmen bestimmt haben.

Weitere Informationen zur Deichsanierung Mehrum 3 in PDF-Anlagen unter Downloads.

Impressum Deichverband Mehrum

Herausgeber
Deichverband Mehrum
Kolkstraße 39
46562 Voerde - Ork

E-Mail: deichgraef-mehrum@gmx.de

Der Deichverband Mehrum ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Er wird vertreten durch den Deichgräfen Ingo Hülser.

Verantwortlich
Deichgräf
Ingo Hülser
Kolkstraße 39
46562 Voerde - Ork

Telefon: 02855  920404
E-Mail: deichgraef-mehrum@gmx.de

Redaktionsmitglieder Deichverband Mehrum

Datenschutzerklärung des Deichverbandes Mehrum

Hinweis auf Datenschutzerklärung von voerde.de

Verantwortliche Person der Inhalte des Deichverband Mehrum im Sinne der DSGVO ist der Deichverband Mehrum, vertreten durch den Deichgräf Ingo Hülser.

Deichgräf
Ingo Hülser
Kolkstraße 39
46562 Voerde - Ork

Telefon: 02855 920404
E-Mail: deichgraef-mehrum@gmx.de

Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen beziehungsweise Voraussetzungen werden durch den Datenschutzbeauftragten des Deichverbandes Mehrum überwacht.
Datenschutzrechtliche Beschwerden über den Deichverband Mehrum richten Sie bitte an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
 

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