Reisepass

Gesetzesänderung für Passfotos ab 01. Mai 2025

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.

Sie haben die Wahl, ob Sie ein digitales Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister (RINGFOTO GmbH & Co. KG oder dm-drogerie markt GmbH) oder direkt in der Behörde erstellen lassen.  Das Foto wird vom Fotodienstleister verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.

Für die Bilderfassung an den Stationen im Bürgerbüro wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragsteller/Antragstellerinnen in anderer Weise zur Verfügung gestellt. 

Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.

Informationen zu Fotografen in der Nähe auf den Websites der Foto-Cloud Anbieter

Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Zustimmungserklärung des anderen Elternteils
  • ggf. Nachweis aktuelle Namensführung (z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)

Benötigte Formulare

Prozess

Form der Antragstellung: persönlich

Bearbeitungsdauer

8 Wochen (circa 6 bis 8 Wochen)

4 Tage (Expressantrag (circa 4 bis 5 Werktage))

Gebührenrahmen

Reisepass ab 24 Jahren: 70,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Express ab 24 Jahren: 102,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Express unter 24 Jahren: 69,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Reisepass ab 24 Jahren 48 Seiten: 82,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Reisepass unter 24 Jahren 48 Seiten: 59,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Reisepass Express ab 24 Jahren 48 Seiten: 114,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Reisepass Express unter 24 Jahren 48 Seiten: 91,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Fristen

Geltungsdauer: 

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre 
  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre 
  • Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr

Ein 2. Reisepass ist 6 Jahre gültig. 

Besonderheiten

Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bei Beantragung Reisepass unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.

Falls Sie einen Reisepass beantragen und über kein anderes Dokument verfügen (z.B. Verlust bzw. es ist gar kein Dokument vorhanden), benötigen Sie auch Ihre aktuelle Geburtsurkunde (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).

Wenn Sie einen 2. Reisepass beantragen möchten (Gültigkeit 6 Jahre), benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. vom Arbeitgeber.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

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