Gesetzesänderung für Passfotos ab 01. Mai 2025
Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.
Sie haben die Wahl, ob Sie ein digitales Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister (RINGFOTO GmbH & Co. KG oder dm-drogerie markt GmbH) oder direkt in der Behörde erstellen lassen. Das Foto wird vom Fotodienstleister verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.
Für die Bilderfassung an den Stationen im Bürgerbüro wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragsteller/Antragstellerinnen in anderer Weise zur Verfügung gestellt.
Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.
Informationen zu Fotografen in der Nähe auf den Websites der Foto-Cloud Anbieter
- alfo-passbild - Fotograf für Passbilder in der Nähe
- dm-Filialen mit Fotoservice - Digitale Passbilder bei dm
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Lichtbild
- Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
- Ggf. Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung des anderen Elternteils
- ggf. Nachweis aktuelle Namensführung (z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)
Benötigte Formulare
Prozess
Form der Antragstellung: persönlich
Bearbeitungsdauer
8 Wochen (circa 6 bis 8 Wochen)
4 Tage (Expressantrag (circa 4 bis 5 Werktage))
Gebührenrahmen
Reisepass ab 24 Jahren: 70,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Reisepass unter 24 Jahren: 37,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Express ab 24 Jahren: 102,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Express unter 24 Jahren: 69,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Reisepass ab 24 Jahren 48 Seiten: 82,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Reisepass unter 24 Jahren 48 Seiten: 59,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Reisepass Express ab 24 Jahren 48 Seiten: 114,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Reisepass Express unter 24 Jahren 48 Seiten: 91,50€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Ein 2. Reisepass ist 6 Jahre gültig.
Besonderheiten
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Bei Beantragung Reisepass unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Falls Sie einen Reisepass beantragen und über kein anderes Dokument verfügen (z.B. Verlust bzw. es ist gar kein Dokument vorhanden), benötigen Sie auch Ihre aktuelle Geburtsurkunde (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt).
Wenn Sie einen 2. Reisepass beantragen möchten (Gültigkeit 6 Jahre), benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z. B. vom Arbeitgeber.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.