Zahlungsverkehr (Lastschriftverfahren und SEPA-Zahlungsverkehr)

Zahlungen an die Stadtverwaltung

Bitte geben Sie unbedingt bei allen Überweisungen das richtige und vollständige Kassenzeichen beziehungsweise den Vertragsgegenstand oder die entsprechende VG-Nummer an.

SEPA-Lastschriftmandat

Für wiederkehrende Zahlungen sollten Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden. Nutzen Sie bitte dafür das bereitgestellte SEPA-Lastschriftmandat.

Informationen über die Umsetzung des SEPA-Zahlungsverkehrs können bei der Zahlungsabwicklung unter der Telefondurchwahl 02855 80-508 und 80-513 eingeholt werden.