Wohngeld

Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Wohngeld Zahlung

Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Es kann u.a. an ein anderes Haushaltsmitglied oder den Vermieter gezahlt werden.

Wohngeld Änderung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Wohngeld Rückforderung

Bereits gezahltes Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert, wenn der Wohngeldbescheid aufgehoben worden oder unwirksam ist.