Viele Vereine, Firmen und Privatpersonen möchten Ihre Verbundenheit mit Voerde auch nach außen hin dokumentieren und das Wappen der Stadt Voerde (Niederrhein) verwenden.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Wappen ein geschütztes Hoheitszeichen ist und nicht "missbräuchlich" verwendet werden darf. Der Stadt wurde mit Urkunde des Innenministers vom 18.10.1951 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen.
Für die Nutzung des Stadtwappens durch Dritte ist eine Erlaubnis erforderlich.
Voraussetzungen für die Erlaubnis:
Die Nutzung des Wappens kann erlaubt werden, wenn der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Stadt nicht gefährdet oder schädigt, jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und das Wappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.

Blasonierung
In geteiltem Schild oben in schwarzem Feld ein halbes goldenes Rad auf der Teilungslinie, unten in rotem Feld über einem silbernen Herzschildchen eine halbe goldene Lilienhaspel.
Bestandteile des Stadtwappens
Die obere Hälfte des Stadtwappens zeigt ein fünfspeichiges goldenes Rad auf schwarzem Grund, bei dem es sich vermutlich um das Wasserrad am Haus Voerde der Familie "von Syberg" handelt. Das Familienwappen kann bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgt werden und war von etwa 1700 bis 1815 auch Siegel der Gerichtsbarkeit Voerde. Die untere Hälfte des Stadtwappens zeigt ein rotes Feld mit einem silbernen Herzschilden, welches mit einem achtarmigen goldenen Glevenrad belegt ist - dem Wappen der Herzöge von Kleve, auch als "Klever Lilienhaspel" bezeichnet.
Antrag
Falls Sie das Wappen verwenden möchten, richten Sie einen schriftlichen formlosen Antrag unter Angabe des Verwendungszweckes an folgende Anschrift:
Stadt Voerde (Niederrhein)
Der Bürgermeister
Fachdienst 1.1 Zentrale Dienste
Postfach 10 11 52
46549 Voerde
Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden.
Adresse: hauptamt@voerde.de
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag Unterlagen bei, die nachweisen, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung gegeben sind (zum Beispiel Entwurf auf dem zu erkennen ist, wie das Wappen verwendet werden soll oder ein Muster).
Die Erlaubnis wird nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf schriftlich erteilt. Auch für eine gewerbliche Nutzung kann eine Erlaubnis erteilt werden; hierüber entscheidet der Ältestenrat.