Schülerbeförderung

Gemäß § 1 der Schülerfahrkostenverordnung NRW (SchfkVO NRW) besteht für Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf die Übernahme von Schülerfahrkosten.

Schülerfahrkosten sind die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder dem Schüler zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne von § 97 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) und zurück notwendig entstehen.

Der Schulweg ist gesetzlich definiert als der kürzeste Fußweg zwischen der Haustür des Wohngebäudes der Schülerin oder des Schülers und dem nächstliegenden Eingang des Schulgrundstücks beziehungsweise des Unterrichtsortes (§ 7 SchfkVO NRW).

Weiterführenden Schulen

Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Voerde besteht die Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Modellen zu wählen:

  • ÖPNV-Ticket („DeutschlandTicket Schule“)

    • 1. minderjähriges Kind: 14 Euro Eigenanteil
    • 2. minderjähriges Kind: 7 Euro Eigenanteil
    • Jedes weiter minderjährige Kind: entfällt
    • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII): entfällt oder
  • Auszahlung der „Fahrradpauschale“

    • Auszahlung erfolgt zweimal pro Schuljahr durch Überweisung
      • erste Auszahlung im Januar (August bis Dezember)
      • zweite Auszahlung im Juli (Januar bis Juni)

Grundschulen

Für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler folgender Grundschulen in Voerde besteht die Möglichkeit eine speziell für die Gewährleistung der Schülerbeförderung eingerichtete Buslinie zu nutzen:

  • Astrid Lindgren-Schule
  • Erich Kästner-Schule 
  • Grundschule Friedrichsfeld 

Ob eine Anspruchsberechtigung vorliegt, erfahren Sie über das jeweilige Grundschulsekretariat oder bei der entsprechenden Sachbearbeiterin oder dem entsprechenden Sachbearbeiter des Fachbereiches 8 der Stadt Voerde. Zudem erhalten Sie an diesen Stellen ebenfalls sämtliche allgemeine Informationen bezüglich der entsprechenden Buslinien.