Reisepass Ausstellung vorläufig

Gesetzesänderung für Passfotos ab 01. Mai 2025

Papierbasierte Passbilder sind ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen. Darauf weist das Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat (BMI) hin.

Sie haben die Wahl, ob Sie ein digitales Lichtbild durch einen hierfür zertifizierten, privaten Fotodienstleister (RINGFOTO GmbH & Co. KG oder dm-drogerie markt GmbH) oder direkt in der Behörde erstellen lassen.  Das Foto wird vom Fotodienstleister verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen. Bei Vorlage des QR-Codes wird es direkt an die zuständigen Behörden sicher und verschlüsselt übermittelt und kann sofort verwendet werden.

Für die Bilderfassung an den Stationen im Bürgerbüro wird eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6,00 € erhoben. Das digitale Lichtbild wird nicht ausgedruckt oder den Antragsteller/Antragstellerinnen in anderer Weise zur Verfügung gestellt. 

Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind dann nicht mehr zulässig.

Informationen zu Fotografen in der Nähe auf den Websites der Foto-Cloud Anbieter

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer circa 4 bis 5 Werktage) nicht ausreichend ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis bzw. Reisepass (wenn vorhanden)
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • Buchungsbestätigung (oder Ähnliches)

Benötigte Formulare

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Bitte bringen Sie dazu die entsprechenden Nachweise mit, z.B. Buchungsbestätigung, usw.

Prozess

Sie müssen für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich vorstellig werden. 

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Form der Antragstellung: persönlich

Bearbeitungsdauer

1 Tag (in der Regel wird der vorläufige Reisepass vor Ort ausgestellt)

Gebührenrahmen

Vorläufiger Reisepass: 26,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung

Fristen

Geltungsdauer: 1 Jahr

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Besonderheiten

  • Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
  • Zustimmung der Eltern erforderlich bei Antragstellern unter 18 Jahren

Weitere Links