Osterfeueranmeldung

Durchführung von Osterfeuern

Osterfeuer dürfen im Jahr 2025 ausschließlich in der Zeit vom 19.04.2025 bis zum 21.04.2025 abgebrannt werden!

Osterfeuer, die von Kirchengemeinden, Vereinen, Organisationen und größeren Gemeinschaften auf einer für jedermann zugänglichen Fläche durchgeführt werden können, müssen spätestens bis zum 05.04.2025 bei der örtlichen Ordnungsbehörde unter Verwendung des Anzeigeformulars schriftlich angezeigt werden. Die von der Behörde erbetenen Angaben müssen vollständig erfolgen.

Private Feuer sind keine Osterfeuer und daher nicht zulässig!