Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland können Orden und Ehrenzeichen verliehen werden. Dies darf nur durch den Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung geschehen. Der bekannteste Orden ist der Verdienstorden. Er wurde von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahre 1951 gestiftet. Er ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Der Orden wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich. Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Ordensverleihungen
Mit seinen Ordensverleihungen möchte der Bundespräsident die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf solche Leistungen lenken, denen er für unser Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst. Dabei sollen künftig noch häufiger Frauen ausgezeichnet werden. Auch die junge Generation soll verstärkt berücksichtigt werden.
Die meisten Auszeichnungen werden von Ministerpräsidenten, von einem Landes- oder Bundesminister, von Regierungspräsidenten oder einem Bürgermeister ausgehändigt. Der Bundespräsident überreicht das Bundesverdienstkreuz in wenigen Fällen persönlich, etwa aus Anlass des Tages der Deutschen Einheit und des Tages des Ehrenamtes.
Ordensstufen
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.