Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie Rechtsansprüche geltend machen wollen oder sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Prozess
Formen der Antragstellung: persönlich, schriftlich oder elektronisch
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (3 bis 14 Tage)
Gebührenrahmen
Positivauskunft: 23,00€
Negativauskunft: 5,00€
Besonderheiten
Das Gewerberegister ist nicht mit dem beim Bundesjustizamt geführten Gewerbezentralregister zu verwechseln, in dem gewerberechtliche Verstöße für ganz Deutschland erfasst werden.