Gewerbe-Reisegewerbe

Wer selbstständig oder unselbstständig gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu haben, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet, Waren ankauft oder Bestellungen entgegennehmen möchte, benötigt die Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung).

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit vorgesehen. Die Prüfung erfolgt regelmäßig anhand der genannten Antragsunterlagen.

Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass der/die Antragsteller/Antragstellerin weitere Belege zum Nachweis der Zuverlässigkeit beibringt.

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis nach Belegart O
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung (Schaustellergewerbe)
  • ggf. Handelsregisterauszug
  • ggf. Gesellschaftervertrag

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist die Einhaltung bestimmter persönlicher Voraussetzungen. Daher bitten wir Sie, mit den erforderlichen Unterlagen persönlich bei uns vorzusprechen.

Um eine Reisegewerbekarte erlangen zu können, muss Ihr Hauptwohnsitz sich in Voerde befinden. Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.

Hinweis: Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe dürfen Sie erst nach Erhalt der Reisegewerbekarte ausüben.

Zusätzliche Informationen zu erforderlichen Unterlagen:

  • Führungszeugnis nach Belegart O (Bürgerbüro)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9 (Bürgerbüro)
  • Auszug aus dem Vollstreckungsportal unter "Registrierung Auskunft" anmelden
  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
    • für Wohnsitze und Betriebssitze (falls vorhanden) der letzten drei Jahre
    • für Wohnsitze und Betriebssitze in Voerde ist das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124, 47051 Duisburg
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
    • für Wohnsitze und Betriebssitze (falls vorhanden) der letzten drei Jahre, hier: Finanzamt Dinslaken
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
    • für Wohnsitze und Betriebssitze (falls vorhanden) der letzten drei Jahre
  • Nur im Schaustellergewerbe: Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Zusätzlich bei juristischen Personen 
    • einen aktuellen Handelsregisterauszug
    • ggf. einen Gesellschaftervertrag

Prozess

Die Anzeige einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit können Sie vor Ort bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung vornehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

Form der Antragstellung: persönliche Vorsprache notwendig, bitte vereinbaren Sie einen Termin

Bearbeitungsdauer

4 Wochen (bis zu 6 Wochen)

Gebührenrahmen

Ausstellung der Reisegewerbekarte, abhängig vom Umfang der Erlaubnis: Von 50,00€ bis 500,00€
Zahlungsziel:
Wird bei Antragstellung fällig.

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