Die Errichtung, sowie jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen wie Grabeinfassungen auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers (siehe hierzu § 22 „Errichtung und Änderung bauliche Anlagen“ der Friedhofssatzung der Stadt Voerde).