Gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung jedermann einsehen und darüber Auskunft verlangen. Dabei gilt diese Vorschrift auch für Flächennutzungsplanänderungen.
Einsehbar sind der Flächennutzungsplan und dessen Änderungen bei der Stadt Voerde (Niederrhein) beim Fachdienst 6.1, Stadtentwicklung, Umwelt- und Klimaschutz. Dort wird dazu auch Auskunft erteilt.