
Am 14. September finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Ab Montag, dem 11. August, öffnet das Briefwahlbüro im Foyer des Voerder Rathauses, in dem Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 12.09.2025, 15:00 Uhr beantragen und direkt vor Ort wählen können. Geöffnet ist das Briefwahlbüro montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Bis zum 08. August werden ca. 2500 Briefwahlunterlagen in den Postversand gehen – die Vorbereitungen laufen also bereits auf Hochtouren.
Der Antrag zur Briefwahl kann auch ganz einfach online gestellt werden. Den Link zur Online-Beantragung gibt es auf der Website der Stadt Voerde zu den Kommunalwahlen 2025. Durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung kann das Antragsformular für die Briefwahl ebenfalls heruntergeladen werden (online bis 09.09.2025, 9:00 Uhr). Eine telefonische Beantragung der Wahlunterlagen ist nicht möglich.
Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Bei der schriftlichen Beantragung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr im Rathaus Voerde eingegangen sein.
Um den rechtzeitigen Eingang seines Wahlbriefes sicherzustellen, sollte jeder Briefwähler seinen Wahlbrief innerhalb Deutschland spätestens am vierten Werktag vor der Wahl (10.09.2025) in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Wer seinen Wahlbrief später absendet, trägt als Wähler das Risiko, dass sein Wahlbrief die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreicht und seine Stimme nicht mehr berücksichtigt werden kann.