Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in dem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen eingetragen sind. Für die Einsicht in das Grundbuch ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen. Zuständiges Grundbuchamt für Voerde ist das Amtsgericht Dinslaken.
Grundbucheintrag
Als Grundbucheintrag wird die Eintragung eines Grundstücks im Grundbuch bezeichnet. Dies schließt alle Rechte, Kaufverträge und Belastungen ein. Grundbucheintragungen genießen nach § 892 BGB den öffentlichen Glauben der Richtigkeit.
Der Grundbucheintrag besteht aus dem Bestandsverzeichnis mit Angaben zur Lage, zur Größe des Grundstücks, zu möglichen Grunddienstbarkeiten, Wohnrechten und sonstigen Nutzungsrechten sowie den Abteilungen I bis III. Abteilung I enthält die Angaben zum Eigentümer/ zur Eigentümerin der Immobilie, Abteilung II sämtliche Rechte und Belastungen, Abteilung III die Zahlungsbedingungen wie Hypotheken und die Zahlungsfristen.
Für den Kauf oder die Grundstücksübertragung eines Grundstücks ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, die notariell beurkundete dingliche Einigung bezüglich des Eigentumsübergangs und die Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Die Grundbucheintragung schließlich erfolgt durch das Grundbuchamt.