Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 27 Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Voerde am 14. Sept. 2025 und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis...

Bekanntmachung Details
Titel Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 27 Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Voerde am 14. Sept. 2025 und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis...
Datum der Bekanntmachung
Jahrgang 2025

Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Voerde (Niederrhein) am 14. September 2025

Gemäß § 19 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) in der z. Z. gültigen Fassung gebe ich nachstehend die vom Wahlausschuss der Stadt Voerde am 15.07.2025 zugelassenen
-  Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin 
gem.  § 75b Abs. 8 KWahlO,
-  Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken zur Stadtratswahl gemäß § 30 KWahlO,
-  Wahlvorschläge der Parteien und der Wählergruppe für die Wahl aus den Reservelisten zur Stadtratswahl gemäß § 31 Abs. 4 KWahlO,
öffentlich bekannt.

Hinweis:
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich in der Auflistung der Wahlvorschläge die komplette Parteibezeichnung von „Die PARTEI“, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative aufzuführen. Bei den Stimmzetteln wird allerdings die komplette Parteibezeichnung dargestellt.
Voerde, 24.07.2025
Die Wahlleiterin
gezeichnet Nicole Johann
Erste Beigeordnete

Bekanntmachung über den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger/innen, die nach § 26 des Bundesmeldegesetzes (BMG) von der Meldepflicht befreit sind für die Kommunalwahlen am 14. September 2025

Am 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen statt.
Gemäß § 12 Abs. 7 Satz 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592, 967), - SGV. NRW. 1112 – in der z. Z. gültigen Fassung, weise ich darauf hin, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 des Bundesmeldegesetzes (BMG) von der Meldepflicht (§ 17 Absatz 1 und 2 BMG) befreit sind, einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis im Rathaus Voerde, Rathausplatz 20, Bürgerbüro, während allgemeinen Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 08:30 bis 12:00, am Mittwoch, 27.08.2025, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, spätestens am Freitag, 29.08.2025, von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, stellen müssen. 
Entsprechende Antragsvordrucke hält das Bürgerbüro der Stadt Voerde vor.
Ein Identitätsausweis ist mitzubringen. 
Von der Meldepflicht sind befreit

  1. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben;
  2. Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.

Voerde, 24.07.2025
Der Bürgermeister
In Vertretung: 
gezeichnet Nicole Johann
Erste Beigeordnete