Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 13
Titel | Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 13 |
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Datum der Bekanntmachung | |
Jahrgang | 2025 |
Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Aktenzeichen: 60.90.02-001/2024-006
Dortmund, den 02.04.2025
Bekanntmachung
Antrag der RWE Power AG auf „Zulassung des Rahmenbetriebsplans für den Bau und Betrieb der Rheinwassertransportleitung zu den Tagebauen Garzweiler und Hambach einschließlich Rheinwasserentnahme“
Onlinekonsultation im Anhörungsverfahren
Die Bezirksregierung Arnsberg führt im Rahmen des oben genannten bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 73 Abs. 6 i. V. m. § 27c Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) ersatzweise eine Onlinekonsultation anstelle eines Erörterungstermins durch.
(VwVfG NRW in seiner ab 01.01.2025 geltenden Fassung, GV. NRW vom 20.12.2024, S. 1184).
Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Vorhabenträgerin, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
Die Vorhabenträgerin, die Behörden und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Modalitäten der Onlinekonsultation individuell schriftlich benachrichtigt und benötigen keine Anmeldung.
Die zur Teilnahme berechtigten Betroffenen, die sich bislang noch nicht im Verfahren geäußert haben, können vor Beginn der Onlinekonsultation, im Zeitraum vom 02.05.2025 bis 15.05.2025 schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse registratur-do@bra.nrw.de mit der Angabe des Aktenzeichens 60.90.02-001/2024-006 und dem Stichwort Rheinwassertransportleitung den Zugang zur Onlinekonsultation beantragen. Diese Anmeldung ist für die zur Teilnahme berechtigten Betroffenen, die sich bislang noch nicht im Verfahren geäußert haben, Voraussetzung für die Teilnahme an der Onlinekonsultation.
Die Onlinekonsultation findet statt in dem Zeitraum vom 16.05.2025 bis 30.05.2025 Für die Onlinekonsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden alle fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Synopse aufbereitet.
Der Termin wird hiermit gemäß § 73 Abs. 6 Satz 2 VwVfG NRW bekannt gemacht.
Die zur Teilnahme Berechtigten können sich bis zum Ablauf der Äußerungsfrist, 30.05.2025, 23:59 Uhr,
- schriftlich
- bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund oder
- elektronisch
- unter der E-Mail-Adresse registratur-do@bra.nrw.de
mit der Angabe des Aktenzeichens 60.90.02-001/2024-006 und dem Stichwort Rheinwassertransportleitung dazu äußern.
Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zum Befördern von Wasser i. S. v. §§ 52 Absatz 2a, 57c Bundesberggesetz (BBergG) i. V. m. § 1 Nr. 9 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) und Nr. 19.8.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben ist grundsätzlich vorprüfungspflichtig i. S. v. § 7 UVPG.
Das Vorhaben umfasst u. a. die Errichtung und den Betrieb der Rohrleitungen bzw. baulichen Anlagen (u. a. Entnahmebauwerk, Pump- und Verteilbauwerk, Auslaufbauwerk am Tagebau Hambach), entsprechend notwendige bauzeitliche Wasserhaltungen und die Rheinwasserentnahme. Die jeweiligen Teilvorhaben berühren verschiedene UVP-Tatbestände aus Anlage 1 zum UVPG.
Die Antragstellerin hat mit Schreiben vom 20.11.2023 nach § 7 Abs. 3 UVPG den Entfall der Vorprüfung und damit die unmittelbare Durchführung einer UVP im Zuge des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Rahmenbetriebsplan) gem. § 57a BBergG beantragt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat diesem Vorgehen zugestimmt. Für das Vorhaben besteht damit gemäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVPG die UVP-Pflicht. Die verfahrensrechtlichen Anforderungen ergeben sich insoweit aus den §§ 4 ff. UVPG. Gem. § 18 Abs. 1 S. 4 UVPG muss das Beteiligungsverfahren den Anforderungen des § 73 Abs. 3 S. 1 und Abs. 5 bis 7 des VwVfG NRW entsprechen.
Nach § 73 Absatz 6 S. 1 VwVfG NRW ist die Durchführung eines Erörterungstermins angeordnet. Der Erörterungstermin wird gemäß § 27c Absatz 1 Nr. 1 VwVfG NRW durch eine Onlinekonsultation ersetzt.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
- In der Onlinekonsultation werden nur fristgerecht erhobene Einwendungen und eingegangene Stellungnahmen erörtert.
- Die Onlinekonsultation ist nicht öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin nur die Betroffenen sowie die Personen, deren Einwendungen eingegangen sind. Die Teilnahmeberechtigung ist daher entsprechend nachzuweisen (Vorlage des Personalausweises und ggf. eines Grundbuchauszugs, Vertretungsvollmacht etc.).
- Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend genannte Personen:
- Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erhoben haben),
- Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden)
- Bevollmächtigte, Sachbeistände und gesetzliche Vertreter der Teilnahmeberechtigten,
- Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange und anerkannten Vereinigungen,
- Vertreterinnen und Vertreter der Vorhabenträgerin und deren Gutachter und Sachverständige,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anhörungsbehörde.
- Für die Teilnahme der zur Teilnahme Berechtigten, die nicht von der Bezirksregierung Arnsberg hinsichtlich der Modalitäten der Onlinekonsultation schriftlich benachrichtigt werden, ist eine Anmeldung erforderlich (s.o.). Dafür müssen unter Angabe von persönlichen Daten und digitaler Ablichtung eines amtlichen Identitätsnachweises samt Adressangaben die Zugangsdaten zum Portal beantragt werden. Name und Adresse des Ausweisinhabers müssen lesbar sein. Weitere Daten dürfen unkenntlich gemacht sein. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente (z. B. Grundbuchauszug, Vollmacht, etc.) zur Verifikation beige-fügt werden. Dies ist vom 02.05.2025 bis zum 15.05.2025 möglich. Die Angaben werden geprüft. Dadurch kann es zu Verzögerungen von wenigen Tagen bis zur Übermittlung der Zugangsdaten kommen.
- Die Teilnahme an der Onlinekonsultation ist freiwillig. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen sind unabhängig von der Teilnahme Gegenstand der Onlinekonsultation.
- Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Onlinekonsultation ist nicht erforderlich.
- Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten kann auch ohne ihn die Onlinekonsultation durchgeführt und über den gestellten Antrag entschieden werden.
- Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Onlinekonsultation wird keine neue erstmalige oder zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet, d.h. über die bisher vorgebrachten Argumente hinaus können keine neuen Sachargumente im Verwaltungsverfahren vorgebracht werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Onlinekonsultation mit Ablauf der genannten Frist zur Äußerung (30.05.2025) beendet ist.
- Durch die Teilnahme an der Onlinekonsultation oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
- Die mit der Zugangskontrolle erhobenen persönlichen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens erhoben sowie zum Verfahrensvorgang genommen und archiviert.
Datenschutz in der Bezirksregierung Arnsberg
Seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Dieses Recht verpflichtet Dienstleister – und damit auch die Bezirksregierung – zu verantwortungsvollem und transparentem Umgang mit personenbezogenen Daten. Weitere Informationen zu Ihren Rechten im Datenschutz finden Sie auf der Seite "Genehmigungsverfahren für die übertägige Rohstoffgewinnung" unter Downloads.
Diese Bekanntmachung ist gemäß § 27a VwVfG NRW auf der Internetseite "Aktuelle Bekanntmachungen" der Bezirksregierung Arnsberg zugänglich gemacht.
Weiter ist die Bekanntmachung auch auf der Website des UVP-Portals (Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen) zugänglich gemacht.
Die Durchführung der Onlinekonsultation wird gemäß § 73 Absatz 6 S. 2 VwVfG NRW auch in den folgenden Gemeinden ortsüblich bekannt gemacht:
Stadt Bedburg, Stadt Bergheim, Stadt Dinslaken, Stadt Dormagen, Stadt Duisburg, Stadt Düsseldorf, Stadt Elsdorf, Stadt Emmerich am Rhein, Stadt Grevenbroich, Stadt Kalkar, Stadt Kleve, Stadt Krefeld, Stadt Meerbusch, Stadt Monheim am Rhein, Stadt Neuss, Stadt Rees, Stadt Rheinberg, Gemeinde Rommerskirchen, Stadt Voerde, Stadt Wesel, Stadt Xanten
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Im Auftrag
gez. Jeglorz