Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

Die Errichtung, sowie jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen wie Grabeinfassungen auf den Friedhöfen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Friedhofsträgers (siehe hierzu § 22 „Errichtung und Änderung bauliche Anlagen“ der Friedhofssatzung der Stadt Voerde).

Rechtsgrundlagen

Benötigte Formulare

Prozess

Form der Antragstellung: Online über das hinterlegte Formular.

Kontaktinformationen

Kontaktaufnahme: Telefonisch, per E-Mail oder per Post