Bebauungsplan

Bauleitpläne sind zum einen der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu regeln. Als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Stadt sind nicht nur gesetzliche Vorgaben und Vorschriften der Bundes- und Landesplanung zu beachten, sondern dienen auch vorgelagerte Rahmenplanungen und Konzepte.

Für eine gute, nachhaltige Stadtentwicklung in Voerde sind dies z.B. die mit viel Bürgerbeteiligung aufgestellten Zukunftsstrategien VOERDE2030 oder das integrierte Klimaschutzkonzept. Dabei hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. Ein Rechtsanspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans besteht nicht. Bebauungspläne sind als vom Rat der Stadt Voerde beschlossene Satzungen rechtlich verbindlich und werden aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitenden Bauleitplan) der Gemeinde entwickelt. Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich. Liegt ein Grundstück nicht in einem Geltungsbereich eines Bebauungsplans, so richtet sich die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB wozu das Bauordnungsamt Auskunft erteilt.

Durch die Aufstellung von Bebauungsplänen können die Gemeinden neue Baugebiete für Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen schaffen. Der Bebauungsplan regelt dabei die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke für einen bestimmten abgegrenzten Bereich des Stadtgebietes. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde fest, welche Arten der baulichen Nutzung zum Beispiel für Wohnungsbau, Gewerbe- und Industrieanlagen, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen, Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, öffentliche Einrichtungen, Grünflächen, Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz zulässig sind. Weiterhin werden in einem Bebauungsplan Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen. Bei bestehenden Baugebieten kann die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich sein, um städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, um aus verschiedenen Nutzungen entstehende Konflikte zu minimieren oder Flächen für bestimmte Nutzungen vorzubehalten und zu sichern.