Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 22 Jahresabschluss zum 31.12.2023
Titel | Amtsblatt der Stadt Voerde (Niederrhein), 15. Jahrgang, Nummer 22 Jahresabschluss zum 31.12.2023 |
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Datum der Bekanntmachung | |
Jahrgang | 2025 |
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Voerde (Niederrhein) über den Beschluss des Rates der Stadt Voerde über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 einschließlich der Entlastung des Bürgermeisters
Gemäß § 95 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Voerde für das Haushaltsjahr 2023
Gemäß § 102 Abs. 2 GO NRW hat die mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 11.11.2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20.11.2024 übernommen hat.
Der Rat der Stadt Voerde hat daraufhin in seiner Sitzung am 03.12.2024 folgenden Beschluss gefasst:
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zum Stichtag 31.12.2023 zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) stellt den Jahresabschluss 2023 zum Stichtag 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 303.734.282,51 € gem. § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 853.511,94 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
- Die Mitglieder des Rates der Stadt Voerde (Niederrhein) beschließen, dem Bürgermeister für den Jahresabschluss 2023 die uneingeschränkte Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
- Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2023
Der Rat der Stadt Voerde hat am 08.10.2024 durch einstimmigen Beschluss festgestellt, dass entsprechend der Regelungen des § 116 a Abs. 1 GO NRW die Stadt Voerde von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 befreit ist. - Anzeigen gem. § 96 Abs. 2 GO NRW
Der vom Rat der Stadt Voerde festgestellte Jahresabschluss 2023 ist dem Landrat des Kreises Wesel als untere staatliche Aufsichtsbehörde mit E-Mail vom 18.03.2025 angezeigt worden. Mit Schreiben vom 25.06.2025 wurde der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 von dort zur Kenntnis genommen. - Wesentliche Daten des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
a. Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 853.511,94 € ab.
b. Finanzrechnung
Die Finanzrechnung zum 31.12.2023 schließt mit einer Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln von -661.301,70 € ab.
c. Bilanz
Die Bilanz zum 31.12.2023 stellt sich wie folgt dar:
Aktiva
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 3.076.633,09 €
1.1 Immaterielles Vermögen 62.581,22 €
1.2 Sachanlagen 246.867.582,30 €
1.3 Finanzanlagen 27.052.452,98 €
2. Umlaufvermögen 21.033.148,96€
3. Aktive RAP 5.641.883,96 €
Bilanzsumme: 303.734.282,51 €
Passiva
Eigenkapital 32.023.725,15 €
Sonderposten 115.430.540,49 €
Rückstellungen 61.467.600,00 €
Verbindlichkeiten 86.500.009,39 €
Passive RAP 8.312.407,48 €
Bilanzsumme: 303.734.282,51 €
- Bekanntmachung
Der vom Rat der Stadt Voerde (Niederrhein) in seiner Sitzung am 03.12.2024 festgestellte Jahresabschluss 2023 der Stadt Voerde (Niederrhein) wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.
Der vorgenannte Jahresabschluss - bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang -, sowie der Lagebericht liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des Folgeabschlusses montags bis freitags zu den Öffnungszeiten (montags bis donnerstags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Stadt Voerde, Rathaus, Rathausplatz 20, Fachbereich Finanzen und Steuern, 3. Obergeschoss, Raum 318, öffentlich aus und können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (02855/80-749 oder 80-784) eingesehen werden; er ist zudem auf der Internetseite der Stadt Voerde zur Einsichtnahme hinterlegt.
Voerde, 27.06.2025
gezeichnet Haarmann
Bürgermeister