Angaben zum Denkmal Aufnahme

Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

Voraussetzungen

  • formloser Antrag in Textform

Prozess

  • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

Fristen

keine

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