Amtsvormundschaft

Vormundschaft bedeutet eine komplette rechtliche Vertretung des Kindes/Jugendlichen. Das beinhaltet alle Teile der elterlichen Sorge. Grundsätzlich werden zwei Formen der Vormundschaft unterschieden.

  1. Bestellte Amtsvormundschaften
    Amtsvormundschaften für Kinder werden vom Familiengericht eingerichtet, wenn ein Kind unter 18 Jahren Schutz oder Unterstützung benötigt, weil es keine Eltern oder die Eltern nicht die Möglichkeit haben, Entscheidungen für das Kind zu treffen (z. B. Sorgerechtsentzug). Dies kann verschiedene Gründe haben, wie zum Beispiel Vernachlässigung, Missbrauch, den Tod der Eltern oder das die Eltern nicht die Verantwortung für ihr Kind übernehmen können.
    In solchen Fällen übernimmt das Jugendamt die Amtsvormundschaft für das Kind. Ein Amtsvormund wird dann ernannt, um die rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten des Kindes zu vertreten. Dazu gehören Entscheidungen über das Sorgerecht, die Aufenthaltsbestimmung, die Gesundheitsversorgung, die Bildung und andere wichtige Aspekte des Kindeslebens.
    Der Amtsvormund arbeitet eng mit dem Kind, seiner Familie, Pflegefamilien oder anderen Betreuungspersonen zusammen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse des Kindes angemessen berücksichtigt werden. Das Ziel ist es, dem Kind eine sichere und unterstützende Umgebung zu bieten und seine Entwicklung und Wohlergehen zu fördern.
  2. Gesetzliche Amtsvormundschaft
    Eine gesetzliche Amtsvormundschaft tritt ausschließlich bei minderjährigen Eltern ein. Da die minderjährigen Eltern selber beschränkt geschäftsfähig sind, tritt zur Unterstützung die gesetzliche Amtsvormundschaft ein. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Kind angemessene Unterstützung erhält, während die jungen Eltern Anleitung und Hilfe erhalten, um für das Kind zu sorgen. 

Daneben gibt es auch Ergänzungspflegschaften.
Im Gegensatz zur Amtsvormundschaft, bei der der Vormund die Vormundschaft übernimmt, wird bei einer Ergänzungspflegschaft ein Pfleger oder eine Pflegerin bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten und zu unterstützen, während die elterliche Sorge bestehen bleibt.
Der Pfleger oder die Pflegerin übernimmt dann bestimmte Aufgaben und Befugnisse, wie Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Vermögenssorge, um sicherzustellen, dass das Kind die benötigte Unterstützung erhält. 
Es ist wichtig anzumerken, dass die elterliche Sorge ansonsten weiterhin bei den Eltern liegt, es sei denn, das Familiengericht entscheidet anders. 

Neben dem Jugendamt können weitere Personen und Institutionen Vormundschaften übernehmen.

  • Vereins Vormundschaft
    Eine Vereinsvormundschaft für Kinder ist eine Form der Vormundschaft, bei der ein Verein oder eine Organisation als Vormund für ein Kind oder einen Jugendlichen vom Familiengericht bestellt wird. Dies geschieht in der Regel, wenn keine geeigneten Einzelpersonen (Ehrenamtliche Vormundschaft) als Vormund zur Verfügung stehen oder wenn besondere Umstände dies erforderlich machen.
    Zwischen der Stadt Voerde und der AWO besteht eine Kooperation zur Übernahme von Vormundschaften in geeigneten Fällen. 
  • Ehrenamtliche Vormundschaft
    Eine ehrenamtliche Vormundschaft ist eine Form der Betreuung, bei der eine Einzelperson freiwillig die Verantwortung für das Wohl eines Kindes übernimmt, ohne dafür bezahlt zu werden. Diese Vormünder sind oft Familienmitglieder, Freunde oder die Pflegefamilie, die sich ehrenamtlich engagieren, um das Kind zu unterstützen und zu vertreten. Ihre Aufgaben umfassen die rechtliche Vertretung des Kindes und die Sicherstellung seiner Bedürfnisse in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und soziale Entwicklung.
    Interessieren Sie sich für die ehrenamtliche Vormundschaft? Kontaktieren Sie uns gerne.
     

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Amtsvormünder werden ausschließlich durch das Familiengericht bestellt insofern der Bedarf gerichtlich festgestellt wird. Die gesetzliche Amtsvormundschaft tritt vom Amtswegen nach Kenntnisnahme automatisch in Kraft. 

Prozess

Eine Vormundschaft wird ausschließlich über ein familiengerichtliches Verfahren installiert. Der Vormund wird durch das Gericht benannt. Als Vormund in Frage kommen bestimmte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, Vormundschaftsvereine und durch das Jugendamt geprüfte ehrenamtliche Vormünder und Vormünderinnen.

Form der Antragstellung: 
Ein Antrag ist nur über das Familiengericht möglich.

Fristen

Eine Amtsvormundschaft/Ergänzungspflegschaft wird maximal bis zum 18. Lebensjahr geführt.