Abstand halten! – Kreis Wesel weist auf Radverkehrssicherheit hin

Im Jahr 2024 wird der Kreis Wesel zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen erneut die Aktion „Abstand halten!“ durchführen. 

Während der Aktionszeiträume werden die teilnehmenden Kommunen zusammen mit der Kreispolizeibehörde Wesel mit eindeutigen Plakaten und Bannern auf die Abstandsregelungen beim Überholen von Radfahrenden hinweisen. 

Nach § 5 StVO ist beim Überholen von Radfahrenden innerorts ein Seitenabstand von 1,5 Metern und außerorts ein Seitenabstand von 2 Metern einzuhalten. Ist das Einhalten der Abstände nicht möglich, ist das Überholen unzulässig.

Die Aktion „Abstand halten!“ startet am 06. Mai zu Beginn der Fahrradsaison und des Stadtradelns. 

Am 22. Mai wird die Abteilung Verkehrsunfallprävention/Opferschutz der Kreispolizeibehörde im Rahmen der Aktion ein Beratungsangebot zum Thema Radverkehr auf dem Großen Markt in Wesel während der Marktzeiten anbieten. 

Im September soll im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche ein zweiter Aktionszeitraum stattfinden.