Elternbeiträge

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer öffentlichen Kindertageseinrichtung (Kita), der Kindertagespflege oder in einer Offenen Ganztagesschule (OGS) in Anspruch nehmen, werden Sie an den Kosten, die grundsätzlich vom Jugendamt getragen werden, mit einem Eigenanteil beteiligt. In welcher Höhe dieser öffentlich-rechtliche Beitrag zu leisten ist, bestimmt sich im Wesentlichen nach Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, dem ausgewählten Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes.

Elternbeiträge in der Kindertagespflege

Eltern haben gem. Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlichen Beitrag zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu leisten.

Die Höhe des Beitrages ist abhängig vom Betreuungsumfang des Kindes und des Gesamtjahresbruttoeinkommens der Familie.

Festsetzung des Elternbeitrages

Der Elternbeitrag wird in einem zweistufigem Verfahren festgesetzt. Bei Aufnahme erhalten Eltern durch die Kindertageseinrichtung eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen. Diese Erklärung senden die Eltern ausgefüllt und unterschrieben unter Hinzufügung von aktuellen Einkommensbelegen an die Stadt Voerde. Anhand dieser Belege wird der Elternbeitrag unter Vorbehalt festgesetzt. 

Die endgültige Beitragsberechnung erfolgt im Rahmen einer Überprüfung (Berechnung anhand des Einkommensteuerbescheides und der Dezemberabrechnung).

Änderungen in häuslichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die zu einer anderen Einkommensgruppe führen können, sind der Stadt Voerde unverzüglich anhand von Einkommensbelegen nachzuweisen.

Werden Angaben zum Einkommen nicht gemacht oder verweigert, ist der Höchstbeitrag zu zahlen.

Berechnung des Gesamtjahresbruttoeinkommens

Zum Einkommen zählen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit abzüglich Werbungskosten (entweder Pauschbetrag oder analog des Einkommensteuerbescheides)
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Sonstige Einkünfte (auch Einmalzahlungen, Abfindungen, Tantiemen, Renten)
  • Steuerfreie Einkünfte
  • Die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmten öffentlichen Leistungen (Arbeitslosengeld I nach SGB III, UVG-Leistungen usw.)
  • Bei Beamten ist das Jahresbruttoeinkommen (nach Abzug von Werbungskosten) um 10 Prozent zu erhöhen

In Abzug gebracht wird die Werbungskostenpauschale (1200 Euro). Darüber hinaus werden Frei/Betreuungsbeträge ab dem dritten Kind in Abzug gebracht.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte, Tagespflege, Großtagespflege) in Voerde, wird nun der Elternbeitrag für das ältere Kita-Kind erhoben.

Beitragsfreie Kita-Jahre

Das Kinderbildungsgesetz wurde hinsichtlich der Elternbeitragsfreiheit zum 01.08.2020 verändert. Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Somit ist nicht nur das letzte Kita-Jahr beitragsfrei, sondern auch das vorletzte.

Gemäß § 90 Absatz 4 SGB VIII besteht seit dem 01. August 2019 die Möglichkeit, dass der Kostenbeitrag auf Antrag erlassen wird, wenn die Belastung durch Kostenbeiträge den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

Elternbeiträge im Offenen Ganztag

Höhe der Elternbeiträge (ab 01.08.2015)
EinkommensgruppeStufeJahresbruttoeinkommenElternbeitrag
1. Einkommensgruppe0bis 15.000 Euro0 Euro
2. Einkommensgruppe1bis 24.000 Euro28 Euro
3. Einkommensgruppe2bis 36.000 Euro45 Euro
4. Einkommensgruppe3bis 48.000 Euro70 Euro
5. Einkommensgruppe4bis 60.000 Euro90 Euro
6. Einkommensgruppe5bis 72.000 Euro115 Euro
7. Einkommensgruppe6bis 84.000 Euro135 Euro
8. Einkommensgruppe7über 84.000 Euro150 Euro