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Fachdienst 2.3 - Jugend und Verwaltungsangelegenheiten

Foto: Rathaus der Stadt Voerde (Niederrhein)

Anschrift

Stadt Voerde (Niederrhein)
Der Bürgermeister
- Fachdienst 2.3 -
Rathausplatz 20
46562 Voerde

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Zimmer
335

Kommunikation

Telefon:            0 28 55 / 80 - 5 46
Telefax:            0 28 55 / 96 90 - 1 51
E-Mail:              jugendamt@voerde.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr

Der Fachdienst Jugend stellt sich vor

Die Aufgaben des Fachdienstes Jugend finden ihre gesetzliche Grundlage im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Danach sollen alle jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte haben bei der Erziehung Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Aber auch Kinder und Jugendliche können sich selbständig an die MitarbeiterInnen des Fachdienstes Jugend wenden. Unsere Aufgabe ist es zudem, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.

Beratung in Fragen zur Erziehung? Krisen? Konflikte?

Wir sind Ansprechpartner in Erziehungsfragen.

  • Wir hören Ihnen zu
  • Wir nehmen uns Zeit für die Beratung
  • Wir gewährleisten Vertraulichkeit

Benötigen sie darüber hinaus intensive Unterstützung und Begleitung im Alltag, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer für Sie passenden Jugendhilfemaßnahme, die das Kinder- und Jugendhilfegesetz vorsieht.

Sie haben sich getrennt?

Bei Konflikten in einer Trennungsund Scheidungssituation versuchen wir gemeinsam mit Ihnen als Eltern und Ihren Kindern eine Klärung in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts herbeizuführen. Wir unterstützen Eltern bei der Entwicklung einvernehmlicher Lösungen und Konzepte, die es Ihnen auch weiterhin ermöglichen, Ihre Elternverantwortung gemeinsam wahrzunehmen. Sollte eine einvernehmliche Lösung des Konfliktes nicht möglich sein und sie eine Regelung des Umgangs- und Sorgerechts beim Familiengericht beantragen, erstellen wir nach Gesprächen mit Ihnen einen Bericht für das Familiengericht.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, ist eine weiter wichtige Aufgabe des Fachdienstes Jugend. Eingehende Informationen werden von uns umfassend geprüft und wir nehmen eine Risikoeinschätzung bezüglich der konkreten Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen vor. Im Bedarfsfall bieten wir konkrete und an der individuellen Situation orientierte Hilfen an, um die Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen abzuwenden.

Je frühzeitiger Sie unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungsangebote nutzen, desto wirksamer und erfolgversprechender kann die Hilfe sein.

Rund um das Thema "Familie" bieten der Fachdienst Jugend und andere Dienststellen der Stadtverwaltung in Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten ein umfangreiches Dienstleistungsspektrum an.

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Welche Bereiche gehören hierzu?

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