15/0804 DS 1. Ergänzung (öffentlich)
Betreff
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Bürgerantrag des Herrn Heinz Markert vom 29.11.2011 „Sicherheit an Internationalen Gleistrassen ist keine Aufgabe einzelner Kommunen“
Drucksachendatum
21.02.2014
Fachbereich
61 (federführend)
Beratungsart und Beratungsweg
Öffentliche Sitzung
- 11.03.2014 Planungs- und Umweltausschuss (Beschlussvorschlag)
- 18.03.2014 TOP 2 Haupt- und Finanzausschuss (Beschlussvorschlag)
- 25.03.2014 TOP 2 Stadtrat (Beschluss)
Planungs- und Umweltausschuss am 11.03.2014
Einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wurde vom Planungs- und Umweltausschuss einstimmig mit der Maßgabe angenommen, den an die Ministerpräsidentin zu sendenden Brief dahingehend zu ergänzen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 22 – einbezogen werden soll.
Der betreffende Absatz des Briefes lautet nun wie folgt (Änderung in Fettdruck):
„[…] In diesem Sinne bitte ich Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft, dafür zu sorgen, dass seitens der zuständigen Landesbehörden, hier insbesondere das Dezernat 22 „Gefahrenabwehr“ der Bezirksregierung, eine Beteiligung an dem Verfahren erfolgt mit dem Ziel, dass die Bereitstellung der für eine effektive Streckensicherheit erforderlichen Infrastruktur im Planfeststellungsverfahren zulasten des Vorhabenträgers festgestellt wird. Für die Stadt Voerde kann ich verbindlich erklären, dass die notwendige Sicherheitsinfrastruktur seitens der Kommune nicht ersatzweise bereitgestellt werden kann. […]“
Haupt-und Finanzausschuss am 18.03.2014
Einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wurde vom Haupt- und Finanzaussuss einstimimg mit der Maßgabe angenommen, den an die Ministerpräsidentin zu sendenden Brief dahingehend zu ergänzen, dass die Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 22 – einbezogen werden soll.
Der betreffende Absatz des Briefes lautet nun wie folgt (Änderung in Fettdruck):
„[…] In diesem Sinne bitte ich Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft, dafür zu sorgen, dass seitens der zuständigen Landesbehörden, hier insbesondere das Dezernat 22 „Gefahrenabwehr“ der Bezirksregierung, eine Beteiligung an dem Verfahren erfolgt mit dem Ziel, dass die Bereitstellung der für eine effektive Streckensicherheit erforderlichen Infrastruktur im Planfeststellungsverfahren zulasten des Vorhabenträgers festgestellt wird. Für die Stadt Voerde kann ich verbindlich erklären, dass die notwendige Sicherheitsinfrastruktur seitens der Kommune nicht ersatzweise bereitgestellt werden kann. […]“
Stadtrat am 25.03.2014
Einstimmig beschlossen
Beschluss
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