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Stärkungspakt NRW

Gemeinsam gegen Armut
Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung. Zur Aufrechterhaltung des Betriebs sowie zur Anpassung an die erhöhte Nachfrage wurden der Stadt Voerde im Rahmen des „Stärkungspaktes NRW“ Unterstützungsleistungen im Umfang von 192.780 Euro gewährt.

Was ist der Stärkungspakt NRW?
Mit dem Stärkungspakt NRW werden finanzielle Unterstützungsleistungen für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise und einer hohen Inflation an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gewährt, damit diese ihre notwendige Arbeit weiterleisten und sogar ausbauen können. Darüber hinaus kommen in Härtefällen auch Maßnahmen für Einzelfallhilfen in Betracht. Einrichtungen die bereits über Dritte vollfinanziert werden, sind von einer Unterstützung ausgeschlossen. Es handelt sich um sog. Billigkeitsleistungen, d.h. es besteht kein rechtlicher Anspruch. Sie können aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gezahlt werden.

Wie können finanzielle Mittel beantragt werden?
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis Freitag, 14. April 2023 eine Bedarfsmeldung per E-Mail an staerkungspakt@voerde.de einreichen.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z.B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“).

Weitere Informationen zum Stärkungspakt NRW finden Sie unter https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.

Die Antragsdokumente finden Sie in der rechten Spalte unter Downloads.



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