| zum Inhalt | zur Hauptnavigation | zur Unternavigation |



Niederschlagswassergebühr - Häufig gestellte Fragen

  1. Was ist die getrennte Gebühr?
  2. Warum wurde 2011 eine Aktualisierung der Gebührengrundlage durchgeführt?
  3. Das Niederschlagswasser ist doch sauber, wieso muss ich für die Beseitigung Gebühren zahlen?
  4. Wie werden die Gebühren erhoben?
  5. Warum wird nicht die eingeleitete Regenmenge (Liter, ) berücksichtigt?
  6. Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
  7. Ich habe eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube. Muss ich die neue Abwassergebühr bezahlen?
  8. Muss die Öffentliche Hand auch für Straßen, Plätze und andere öffentliche Flächen bezahlen, weil von dort auch Regenwasser eingeleitet wird?
  9. Wie gehen befestigte Flächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
  10. Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?
  11. Ist es ein Unterschied, ob ich direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z.B. Kanalisation) entwässere?
  12. Ist es für den Grundstückseigentümer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?
  13. Kann ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?
  14. Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
  15. Warum fließt die Nutzung einer Regentonne oder Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz nicht mit in die Gebühr ein?
  16. Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf in den Garten abläuft und versickert?

 

  1. Was ist die getrennte Gebühr?
    Nach der Rechtsprechung des OVG Münster vom 18.12.2007 wird gefordert, die Abwassergebühren getrennt nach verbrauchtem Frischwasser (Schmutzwassergebühr) und nach an die Kanalisation angeschlossener, versiegelter Fläche (Niederschlagswassergebühr) zu berechnen. Gefordert wird damit bei Städten und Gemeinden die Aufteilung auf zwei Gebühren. Diese Aufteilung wird in Fachkreisen als „Getrennte Gebühr" oder „Gesplittete Gebühr" bezeichnet.
    In der Stadt Voerde besteht der gesplittete Gebührenmaßstab bereits seit dem Jahr 1979.

    zum Seitenanfang

  2. Warum wurde 2011 eine Aktualisierung der Gebührengrundlage durchgeführt?
    Mit der städtebaulichen Entwicklung in den letzten Jahren sind neue Wohn- und Gewerbegebiete entstanden. Die zusätzlichen und geänderten Bebauungsgebiete haben auch zu Veränderungen der Oberflächenbefestigungen und/oder zu Änderungen der Anschlussver-hältnisse an das Kanalnetz geführt.
    Mit der Aktualisierung der Berechungsgrundlage und Neuaufnahme von befestigten Flächen wird eine verursachergerechte Verteilung der Gebühren nach der aktuellen und tatsächlichen Inanspruchnahme des städtischen Kanalnetzes erzielt.

    zum Seitenanfang

  3. Das Niederschlagswasser ist doch sauber, wieso muss ich für die Beseitigung Gebühren zahlen?
    Die Kosten für die ordnungsgemäße Beseitigung von Niederschlagswasser werden auf alle Nutzungsberechtigten umgelegt. Die Kanäle und Bauwerke im Misch- und Trennsystem sind auf größere Niederschläge bemessen. Das bedingt, dass entsprechend dimensionierte Kanäle für die Ableitung von Niederschlagswasser und Bauwerke wie Regenrückhaltebecken vorgehalten und finanziert werden müssen, damit Überflutungen und daraus resultierende Vernässungsschäden an Gebäuden vermieden werden können.

    zum Seitenanfang

  4. Wie werden die Gebühren erhoben?
    Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach der bezogenen Frischwassermenge. (das heißt 1 cbm Frischwasser = 1 cbmAbwasser).
    Die Niederschlagswassergebühr macht sich an den sogenannten abflusswirksamen Flächen fest - also bebauten und befestigten Flächen, von denen aus Niederschlagswasser nicht ins Erdreich versickern kann, sondern dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt werden muss.
    Befestigte Flächen, wie beispielsweise eine Terrasse ohne Ablauf, die aber zum Garten hin geneigt ist und von der das Niederschlagswasser im Garten versickern kann, gelten nicht als abflusswirksam und werden daher nicht berechnet.
    Die Niederschlagswasserwassergebühr berechnet sich nach der an die Kanalisation angeschlossenen, bebauten, befestigten abflusswirksamen Fläche in Quadratmeter.

    zum Seitenanfang

  5. Warum wird nicht die eingeleitete Niederschlagsmenge (Liter, ) berücksichtigt?
    Es sind nur die befestigten und an die Kanalisation direkt oder indirekt angeschlossenen Flächen (qm) entscheidend. Der Flächenmaßstab ist wie der Frischwassermaßstab ein sogenannter „Wahrscheinlichkeitsmaßstab". Für einen „Wirklichkeitsmaßstab" bedarf es zum Beispiel der Messung zugeleiteter Niederschlagswassermengen, die aber zu einem sehr hohen unangemessenem Aufwand und technischen Problemen führt. Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe reichen für die Gebührenerhebung aus. Es genügt, dass der von der Maßstabsregelung vorausgesetzte Zusammenhang zwischen Gebührenmessung und Art und Umfang der Inanspruchnahme denkbar und nicht offensichtlich unmöglich ist.

    zum Seitenanfang

  6. Werden spätere Veränderungen der Flächen berücksichtigt?
    Wenn sich durch Umbaumaßnahmen Änderungen an den bebauten beziehungsweise überbauten und/oder befestigten Flächen ergeben, so ist der Eigentümer verpflichtet, diese Änderungen innerhalb eines Monats nach Abschluss der Arbeiten der Stadt Voerde mitzuteilen. Diese Pflicht ergibt sich aus der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Voerde. Die Niederschlagswassergebühr wird in regelmäßigen Abständen der geänderten Bemessungsgrundlage angepasst.

    zum Seitenanfang

  7. Ich habe eine Kleinkläranlage oder abflusslose Grube. Muss ich die Niederschlagswassergebühr bezahlen?
    Nein. Da Sie nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, zahlen Sie keine Entwässerungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswassergebühr, sondern eine Gebühr für die Entleerung/Entsorgung der Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube.

    zum Seitenanfang

  8. Muss die Öffentliche Hand auch für Straßen, Plätze und andere öffentliche Flächen bezahlen, weil von dort auch Niederschlagswasser eingeleitet wird?
    Ja. Die Kosten für die Entwässerung dieser Flächen sind von den entsprechenden Straßenbaulastträgern wie Bund, Land oder Kreis zu tragen. Die Abrechnung geschieht ebenfalls über Gebührenbescheide. Auch die öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Voerde sind bei der Gebührenveranlagung zu berücksichtigen. Diese Gebührenanteile werden von der Stadt Voerde im Wirtschaftsplan veranschlagt.

    zum Seitenanfang

  9. Wie gehen befestigte Flächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
    Voll bebaute, befestigte und teilbefestigte Flächen mit Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (zum Beispiel Kanalisation) gehen zu 100 % in die Gebührenberechnung ein. Zu den vollversiegelten Flächen zählen: Dachflächen mit Ausnahme begrünter Dächer, Asphalt, Beton, Pflaster, Betonsteinplatten, Fliesen, Metall, Balkone.
    Zu den teilbefestigten Flächen zählen: Rasengittersteine, Ökopflaster (Porenpflaster, Fugenpflaster mit Fugen größer 2 cm), Schotterrasen, Schotter-, Kies- und Splittdecken.

    zum Seitenanfang

  10. Woher weiß ich, wohin die Teilflächen auf dem Grundstück entwässern?
    Informationen hierzu könnten Sie möglicherweise auch Ihren Bauunterlagen entnehmen.
    Es muss geprüft werden, ob Rinnen oder Einlaufschächte vorhanden sind, über die das Niederschlagswasser zur öffentlichen Kanalisation fließt. Am besten lässt sich das bei Regen beobachten

    zum Seitenanfang

  11. Ist es ein Unterschied, ob ich direkt oder indirekt in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) entwässere?
    Nein. Auch ein indirekter Anschluss an das Entwässerungsnetz (zum Beispiel Ableitung über den Hof und dann in den Straßenablauf (Gully)) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.

    zum Seitenanfang

  12. Ist es für den Grundstückseigentümer ein Unterschied, ob sein Grundstück an einen Mischwasserkanal oder reinen Regenwasserkanal angeschlossen ist?
    Bezüglich der Berechnung der Gebühren nicht. Das Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (zum Beispiel Kanalisation) ist entscheidend (abflusswirksame Fläche). Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist.

    zum Seitenanfang

  13. Darf ich Flächen von der öffentlichen Abwasseranlage abkoppeln?
    Grundsätzlich besteht eine Abwasserüberlassungspflicht.
    Eine Befreiung ist nur möglich, wenn alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen vorliegen. Die Stadt Voerde kann eine Befreiung von der Überlassungspflicht erteilen. Eine Befreiung kann nur individuell geprüft werden. Voraussetzung ist, dass eine schadlose, ortsnahe Beseitigung oder Verwendung des Niederschlagswassers durch den Nutzungsberechtigten des Grundstückes sichergestellt ist. Weiterhin ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erforderlich.

    zum Seitenanfang

  14. Wie gehen Dachflächen in die Niederschlagswassergebühr ein?
    Dachflächen werden mit Ausnahme der Gründächer mit 100% bewertet. Für Gründächer wird ein Abschlag von 30 % gewährt.

    zum Seitenanfang

  15. Warum fließt die Nutzung einer Regentonne oder Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz nicht mit in die Gebühr ein?
    Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden.
    Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz, die für eine Gartenbewässerung genutzt werden, sind einen Großteil des Jahres vollgefüllt, so dass eine dämpfende Wirkung des Abflusses nicht gegeben ist. Darüber hinaus wird das Kanalnetz für einen großen Teil der Abflüsse in Anspruch genommen.
    Bei Zisternen mit Überlauf an das Kanalnetz, die für eine Brauchwassernutzung in Anspruch genommen werden, sind die verbrauchten Wassermengen in der Regel so gering, dass auch hier der Tatbestand nicht gegeben ist, dass erhebliche Mengen an Niederschlagswasser anderweitig genutzt werden.

    zum Seitenanfang

  16. Was ist, wenn das Regenwasser in Regentonnen aufgefangen wird und der Überlauf in den Garten abläuft und versickert?
    Ist kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (zum Beispiel Kanalisation) vorhanden, dann werden für die betroffenen Flächen keine Gebühren erhoben.

    zum Seitenanfang


Twitter Button