Niederschlagswassergebühr - Begriffe
Abflusswirksame Fläche
Hierbei handelt es sich um die Flächen, von denen tatsächlich Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung geleitet wird. Eine Terrasse, von der anfallendes Niederschlagswasser in den davor liegenden Garten zur Versickerung geleitet wird, ist keine abflusswirksame Fläche. Diese Fläche geht nicht in die Berechnung der Niederschlagswassergebühr mit ein.
Eine Auffahrt hingegen, von der das Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation der davor liegenden Straße geleitet wird, ist eine abflusswirksame Fläche und geht in die Berechnung ein.
Ebenso werden Dachflächen als abflusswirksame Flächen einbezogen, wenn anfallendes Niederschlagswasser der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zugeführt wird.
Niederschlagswasser
Niederschlagswasser ist nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 WHG das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.
Befestigte Fläche
Als befestigte Fläche gelten alle Flächen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass die natürliche Versickerungsfähigkeit des Bodens nicht nur unerheblich verändert wurde. Dies betrifft insbesondere die Flächen eines Grundstückes, deren Oberfläche mit Asphalt, Beton, Platten, Pflastersteinen, Schotterbefestigung, Öko-Pflaster, etc. versehen ist.
Dachbegrünung
Die Pflanzen auf den Dachflächen speichern das Regenwasser und halten es so zurück.
Getrennte Abwassergebühr
Die Abwassergebühr wird getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung berechnet. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist die bezogene Frischwassermenge. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und der befestigten einleitenden Flächen. Nur für in die Kanalisation einleitende Flächen wird eine Gebühr in Abhängigkeit von der Größe der Fläche erhoben.
Gründach
Als Gründach wird die Bedeckung eines Daches mit Pflanzen bezeichnet, soweit dies zu einer dauerhaft geschlossenen Pflanzendecke führt, die dauerhaft einen verzögerten oder verringerten Abfluss des Niederschlagswassers bewirkt. Voraussetzung für eine Gebührenminderung ist eine Substratstärke von mindestens 8 cm.
Mischwasserkanalisation
Die Ableitung von Schmutz - und Niederschlagswasser erfolgt in einem gemeinsamen Kanalisationsnetz.
Normaldach
Dach mit Eindeckung aus gut ableitendem Material (Ziegel, Bitumenbahn oder ähnlichem). Es handelt sich hierbei nicht um ein Gründach.
Notüberlauf
Überlauf einer Rückhalteeinrichtung für Niederschlagswasser (Zisterne). Ist das maximale Speichervolumen der Rückhalteeinrichtung erreicht, wird das überschüssige Niederschlagswasser in die öffentliche Abwassereinrichtung abgeleitet.
Öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung
Zu der „öffentlichen Abwasserbeseitigseinrichtung" zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation sowie die Kläranlage. Hierzu kommen noch die Sonderbauwerke im öffentlichen Kanalnetz wie öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufbecken, Pumpwerke etc..
Ökopflaster
siehe Sickerpflaster
Regenwassernutzungsanlagen
In einer Regenwassernutzungsanlage (zum Beispiel Zisterne) wird Niederschlagswasser gesammelt, um es als Brauchwasser im Haushalt (zum Beispiel Toilettenspülung, Waschmaschine) oder als Sprengwasser im Garten zu verwenden.
Regenwasserversickerungsanlagen
In einer Versickerungsanlage (zum Beispiel Sickerschacht oder Rohr-Rigolen-Versickerung) wird das Regenwasser gesammelt und ganz oder teilweise auf dem Grundstück versickert.
Sickerpflaster
Bei einer Ausführung von Pflasterflächen als Sicker- oder Ökopflaster findet eine Versickerung des Regenwassers statt. Es wird reduziert in das Kanalnetz eingeleitet.
Versickerungsfähige Flächen
Versickerungsfähige Flächen sind eingeschränkt wasserdurchlässige Oberflächen, insbesondere Schotter, Kies, Splitt, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Porenpflaster, Öko-pflaster, Betonpflaster mit Sickerfugen, aber auch Grasflächen und gewachsene Böden. Dabei werden die Materialien technisch durch ihre Abflussbeiwerte unterschieden. Grasflächen oder gewachsene Böden gelten als komplett wasserdurchlässig, werden deshalb nicht erfasst und nicht mit einer Niederschlagswassergebühr belegt. Für teilbefestigte / teildurchlässige Flächen, insbesondere für Pflaster- oder Plattenbeläge mit offenen Fugen großer Breite, die auf versickerungsfähigem Untergrund verlegt wurden, werden keine Minderungen der abflusswirksamen Fläche für die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter gegenüber den wasserundurchlässigen, voll versiegelten Flächen vorgesehen.
Versiegelte Fläche
siehe befestigte Fläche
Zisterne
Zisternen sind Einrichtungen zur Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser. Zisternen gibt es mit oder ohne Notüberlauf an die öffentliche Abwassereinrichtung. Hat die Zisterne keinen Überlauf zur Kanalisation, gelten die daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend.
Wird das Niederschlagswasser im Haushalt verwendet und als Abwasser entsorgt, so ist die Wassermenge durch einen geeichten Wasserzähler zu messen und der Stadt Voerde zu melden.
Für die Planung und den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ist die DIN 1989, Teil 1 zu berücksichtigen.