Kindertageseinrichtungen Bedarfsplan
Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in der Stadt Voerde
Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) zum 10.12.2008 verpflichtet der § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass Kinder im Alter bis zum Schuleintritt ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen - ergänzend durch Kindertagespflege - vorfinden.
Nach § 79 KJHG hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Planungsverantwortung für das örtliche Jugendhilfeangebot. Er soll gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Der aktuelle Bedarfsplan für den Planungszeitraum 2009 / 2010 bis 2013 / 2014 wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 01.07.2009 beschlossen.
Wir stellen Ihnen den aktuellen Plan an dieser Stelle zum Download zur Verfügung.