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Europawahl 2019 - Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im  Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und die  Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (spätestens am 26.05.2001 geboren sind),
  • seit mindestens drei Monaten, also seit dem 26.02.2019, in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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