Europawahl 2019 - Wählerverzeichnis
Wählen kann grundsätzlich nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
In das Wählerverzeichnis der Stadt Voerde werden von Amts wegen alle Wahlberechtigten eingetragen, die am Stichtag (14.04.2019) in Voerde mit Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung gemeldet sind. Nicht eingetragen werden Personen, die in Voerde mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse beim Wahlamt nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlberechtigte Unionsbürger werden nur auf Antrag (spätestens bis zum 05.05.2019) in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer auf Antrag hin bereits bei der Wahl vom 7. Juni 2009 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden ist, ist bei künftigen Europawahlen in der Regel automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Anmeldung
Wahlberechtigte, die vom 15.04.2019 – 05.05.2019 aus einer anderen Gemeinde zuziehen und sich in Voerde mit Hauptwohnung anmelden oder ihre bisherige Nebenwohnung in Voerde zur Hauptwohnung erklären, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Voerde eingetragen. Gleiches gilt für Rückkehrer aus dem Ausland. Wird hier kein Antrag gestellt, bleiben sie im Wählerverzeichnis ihrer bisherigen Wohngemeinde eingetragen und können nur dort - z.B. durch Briefwahl - wählen.
Wahlteilnahme bei Wegzug
Wahlberechtigte, die vom 15.04.2019 – 05.05.2019 aus Voerde verziehen und sich in einer anderen Gemeinde anmelden beziehungsweise ihre bisherige Hauptwohnung in Voerde zur Nebenwohnung erklären, werden nur dann im Wählerverzeichnis der Stadt Voerde gestrichen, wenn sie in der neuen Wohngemeinde in das dortige Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen wurden und hierüber eine Mitteilung vorliegt. Wird in der neuen Wohngemeinde kein Antrag gestellt, bleiben sie im Wählerverzeichnis der Stadt Voerde eingetragen und können nur hier - zum Beispiel durch Briefwahl - wählen.
Wahlberechtigte, die aus Voerde in das Ausland (EU-Bereich oder sonstiges Ausland) verziehen (mit Abmeldung) bleiben nach wie vor im Wählerverzeichnis der Stadt Voerde eingetragen. Ihr Wahlrecht geht mit dem Fortzug nicht verloren.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde muss man in sein Wahllokal zum Stichtag 14.04.2019.