EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie - Vorläufige Bewertung
Vorläufige Bewertung - Bestimmung der Gebiete potentiellem signifikanten Hochwasserrisiko
Als ersten Schritt im Hochwasserrisiko-Management ist die vorläufige Bewertung 2011 abgeschlossen worden. Anhand einer groben Bestandsaufnahme der Gewässerabschnitte aus der Vielzahl der Flüsse und Bäche sind die Gewässer herausgefiltert, bei denen möglicherweise ein „signifikantes Hochwasserrisiko“ besteht. Diese Gewässer und die zugehörigen Einzugsgebiete werden im weiteren Verlauf des Hochwasserrisiko-Management-Prozesses näher betrachtet.
Die näher zu betrachtenden Gewässer wurden einer weiteren Bewertung zur Bestimmung von signifikanten Risikogebieten unterzogen. Hierbei sind die Schwerpunkte des Hochwasserrisikos festgelegt worden. Maßstab bei der vorläufigen Bewertung sind die potenziellen Risiken für die vier Schutzgüter:
Menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und Wirtschaft.
Ein „signifikantes Hochwasserrisiko liegt dort vor, wo aufgrund möglicher Schäden durch Hochwasser von einem öffentlichen Interesse an Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit auszugehen ist.
Signifikante Risiken für die Schutzgüter sind am besten erkennbar über den potentiellen Schaden pro Siedlungs- oder Industriegebiet. Bei der menschlichen Gesundheit sind keine Zahlen, sondern die Schadenspotenziale der Wohnbauflächen in den hochwassergefährdeten Flächen berücksichtigt worden. Für die Bewertung der anderen Schutzgüter ist eine bestimmte potenzielle Schadens-summe angesetzt worden.
Für den Bereich Umwelt wurde geprüft, ob an dem jeweiligen Gewässerabschnitt Industrieanlagen, Trinkwasservorkommen oder Badegewässer von Hochwasser betroffen sein können.
Die Betrachtung der Industrieanlagen beschränkt sich auf die sogenannten „IVU-Anlagen“. Das sind Betriebe, die unter die Bestimmungen der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung fallen. Dies sind beispielsweise Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlung, Papierherstellung oder für die chemische Produktion.
Die vorläufige Bewertung stellt die Grundlage für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten und der Hochwasserrisikomanagementplanung dar.
Broschüren, Informationen sowie Berichte zum Hochwasserrisiko-Management (unter anderem Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisiko-management-Richtlinie (EG-HWRM-RL9) in NRW) mit den zugehörigen Anlagen und Karten finden Sie hier:
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-wasser/gewaesser/hochwasser