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EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie - Hochwasserrisiko-Managementplan

Der Hochwasserrisiko-Managementplan wird in mehreren EU-weit festgelegten Schritten erarbeitet:

  1. Risikobewertung und Festlegung angemessener Ziele
  2. Maßnahmenplanung
  3. Veröffentlichung der Pläne und Bericht an die EU

Risikobewertung und Festlegung angemessener Ziele

Die Bezirksregierungen sind dafür verantwortlich, den Prozess der Hochwasserrisiko-Managementplanung in den Managementeinheiten zu organisieren, zu koordinieren und voranzutreiben. Dafür erarbeiten sie zunächst für jede Managementeinheit aus den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko-Karten eine verbale Beschreibung der vorliegenden Risiken für die vier Schutzgüter – menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeit. Die Beteiligten in den Managementeinheiten können so bestehende Defizite und Risikoschwerpunkte identifizieren.

Mit der Risikobewertung besteht auch eine Grundlage für die Zielsetzung: Die Managementeinheiten legen Ziele fest, die durch die Hochwasserrisiko-Managementplanung erreicht werden sollen.

Zur Orientierung stellt ihnen das Land NRW dafür einen landesweiten Katalog angemessener Ziele zur Verfügung. Dieser Katalog zeigt, dass Hochwasserrisiko-Management über den reinen Hochwasserschutz hinausgeht. Er umfasst langfristige raumplanerische Ziele ebenso wie das Ziel eines koordinierten Vorgehens während eines Hochwassers und die Schadensnachsorge. Der Katalog bietet den Managementeinheiten daher ein Leitfaden für ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit: Alle Beteiligten können über ihren jeweiligen Tellerrand blicken und so gemeinsam Lösungen finden, die die Probleme wirksam und mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis lösen können.

Maßnahmenplanung

Der Maßnahmenplan ist das Kernstück der Hochwasserrisiko-Managementplanung. Er schreibt fest, welche Maßnahmen im jeweiligen Planungszeitraum ergriffen werden sollen, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Hier wird es für die verschiedenen Akteure konkret, denn sie sind für die Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen in ihrem Handlungsbereich verantwortlich: die Kommunen beispielsweise für Maßnahmen der Bauleitplanung, die Feuerwehren für die Erarbeitung von Evakuierungsplänen und die Landwirte für Nutzungsanpassungen ihrer Flächen. Die Maßnahmen sollen dabei ineinandergreifen und sich ergänzen.

Die Bezirksregierungen regen die Akteure zu Maßnahmen an und prüfen, ob die geplanten Maßnahmen zielführend sind und nicht zulasten eines Ober- oder Unterliegers gehen. Denn bei der Maßnahmenplanung gilt das Solidaritätsprinzip: Oberlieger sollen beispielsweise keine Hochwasserschutzanlagen bauen, die ihr Hochwasserproblem zwar lösen, aber das der Unterlieger verschärft.

Die Grundlage für die Maßnahmenplanung ist ein landesweit vereinbarter Maßnahmentypenkatalog. Er umfasst alle Maßnahmen des Hochwasserrisiko-Managements, ordnet sie den Zielen zu und benennt die Zuständigkeiten. Auch hier haben die Managementeinheiten somit einen Leitfaden für ihre eigene Planung.

Beispiel für die Risikobewertung, Festlegung angemessener Ziele und die Maßnahmenplanung



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