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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Voerde (Niederrhein) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.voerde.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite www.voerde.de ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit den technischen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar.
Die Stadt Voerde (Niederrhein) ist bemüht, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Daher plant die Stadt Voerde (Niederrhein) einen umfangreichen Website Relaunch in 2022/2023, der eine technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung darstellt.

Bisher wurden auf Dokumentebene überwiegend bestehende und neue PDF-Formulare, soweit möglich, zugänglich (barrierefrei bzw. barrierearm) gestaltet und/oder entsprechende Ausfüllassistenten zur Verfügung gestellt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei. Auf Grund der Vielzahl der Internetseiten auf www.voerde.de kann leider keine vollständige Auflistung der Barrieren/Problemfälle gewährleistet werden.

Unvereinbarkeit mit Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

Unverhältnismäßige Belastung

PDF-Dokumente
Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden möglichst in barrierefreier bzw. barrierearmer Form zur Verfügung gestellt.
Soweit technisch möglich, werden auch ältere PDF-Dokumente nachträglich überarbeitet und in ein barrierefreies bzw. barrierearmes Format umgewandelt.

Ein zentrales Problem bei PDF-Dokumenten ist, dass diese nicht uneingeschränkt „reinen“ Text, sondern auch Grafiken (Pläne, Grafiken, technische Zeichnungen, Fotos etc.) und/oder oder tabellarische Auflistungen enthalten. Dadurch sind diese Dokumente nur bedingt barrierefrei umzusetzen. Diese Dokumente sind entsprechend mit "nicht barrierefrei" gekennzeichnet.

Bei folgenden PDF-Dateien ist aufgrund der inhaltlichen Komplexität (z. B. Tabellen, Diagramme, Grafiken) keine barrierefreie Überarbeitung möglich:

Unter Umständen kann es vorkommen, dass PDF-Dateien wegen einer dringenden bzw. kurzfristigen und/oder kurzzeitigen Veröffentlichung nicht barrierefrei überarbeitet werden können:

PDF-Dokumente, die von externen Dienstleistern (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) zur Verfügung gestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. Eine Überarbeitung kann wegen des Urheberrechts, der Dokumenteinschränkungen und/oder der Dokumentinhalte nicht erfolgen.

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Es kann nicht sichergestellt werden, dass sämtliche Bilder auf www.voerde.de über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial wie Schaubilder und Diagramme.

Tabellen

Die korrekte Auszeichnung sämtlicher Tabellen kann, besonders bei komplexen Tabellen, kann derzeit nicht sichergestellt werden.

Einfache Sprache

Auf Grund der komplexen Inhalte, die teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, Abkürzungen) nicht immer möglich. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.08.2022 erstellt. Die Einschätzung basiert auf eine Selbstbewertung.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.voerde.de aufgefallen?
Haben Sie Fragen bezüglich der Barrierefreiheit oder zu den von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen oder nicht umgesetzten Inhalten?

Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Link zur Seite und einer Beschreibung der Barriere oder der Fragen an die unten genannte E-Mail-Adresse.
Eine Kontaktaufnahme per Telefon ist natürlich auch möglich.

E-Mail: redaktion@voerde.de
Telefon: 0 28 55 / 80 - 3 56

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit der Stadt Voerde (Niederrhein) keine Antwort innerhalb einer angemessenen Frist erhalten haben oder Sie mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §§ 10 d, e und 11 BGG NRW und §§ 9ff BITV NRW wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.


Ansprechpartner


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