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Einwohnerfragestunde

Einwohnerfragestunde in Rats- und Ausschusssitzungen

Mit Beschluss vom 29.02.2000 wurde in die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse eine Regelung aufgenommen, nach der in die Tagesordnung jeder Ratssitzung zu Beginn eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen ist

Das bedeutet gemäß § 26 Geschäftsordnung gleichzeitig, dass grundsätzlich das Einwohnerfragerecht auch in den Ausschüssen entsprechende Anwendung findet.

§ 18 der Geschäftsordnung lautet wie folgt:

"Fragerecht von Einwohnern

(1) In die Tagesordnung jeder Ratssitzung ist zu Beginn eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen. Jeder Einwohner der Stadt ist berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Sie sollen im Interesse einer entsprechenden Beantwortung nach Möglichkeit rechtzeitig vorher schriftlich eingereicht werden.

(2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Fragen und zu jeder Frage zwei Zusatzfragen zu stellen.

(3) Die Beantwortung der Frage erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

(4) Die Dauer der Fragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten."




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