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Deichverband Mehrum - Zusammensetzung des Deichstuhles (Vorstand)

Der Deichstuhl besteht aus acht Mitgliedern, dem Deichgräfen und sieben weiteren Mitgliedern (Heimräte).

Ein Heimrat wird zum Stellvertreter des Deichgräfen berufen.

Für die Heimräte sind drei Stellvertreter zu wählen. Die Reihenfolge, in der die Stellvertreter eintreten, ist zu bestimmen.

Die Deichstuhlmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Der Deichgräf erhält eine jährliche Entschädigung. Über Art und Höhe beschließt der Erbentag. Diese Vergütung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde, soweit sie über den Ersatz von Aufwendungen hinausgeht (vgl. §75 Abs.1 Nr.4 WVG).

Die Amtszeit des Deichstuhles beträgt 5 Jahre. Er wird vom Erbentag gewählt.



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